US-Börsenaufsicht nimmt Coinbase wegen Staking-Rewards ins Visier
Die US-Börsenaufsicht erhöht den Druck auf die Kryptobranche und droht nun auch Coinbase mit Strafverfolgung. So reagiert die Krytobörse.
Werte in diesem Artikel
• Staking-Dienste im Fadenkreuz der Börsenaufseher
• Coinbase steht schon lange in Kontakt mit der SEC
• Krytobörse erhält trotzdem "Wells Notice"
Coinbase hat von der US Securities and Exchange Commission (SEC) eine sogenannte "Wells Notice" erhalten, in der es um die Staking-Aktivitäten der größten US-Kryptohandelsbörse geht. Darin wurde angekündigt, dass die Behörde eine Vollstreckungsklage gegen das Unternehmen einreichen könnte, weil es mit dem illegalen Vertrieb nicht registrierter Wertpapiere gegen das US-Bundeswertpapiergesetz verstoßen haben soll.
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Beim Staking werden nach dem Zufallsprinzip Nutzer ausgewählt, die eine gewisse Menge an Kryptowährungen besitzen, um den nächsten Block der Blockchain zu validieren. Solche Staking-Dienste mit ihren oftmals hohen Renditen und ihrer Abhängigkeit von den Bemühungen anderer und nicht der Investoren, Werte zu generieren, sind der SEC schon seit Jahren ein Dorn im Auge.
Der Versand einer "Wells Notice" bedeutet, dass die Behörde ihre Ermittlungen abgeschlossen hat und nun beabsichtigt, Durchsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Sie führt aber nicht immer zu einer Anklage. Vielmehr gibt die SEC mit dieser Information Coinbase nun die Gelegenheit, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen oder eventuell auch einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben.
Produkte und Dienstleistungen bleiben in Betrieb
Gründer und CEO Brian Armstrong reagierte gelassen auf die behördliche Warnung. Auf Twitter gab er sich überzeugt, sich gesetzlich auf der richtigen Seite zu befinden. Daher begrüße er sogar die Gelegenheit, dass Coinbase und somit auch die breitere Krypto-Community ihre Anliegen vor einem Gericht verteidigen können.
1/ Today Coinbase received a Wells notice from the SEC focused on staking and asset listings. A Wells notice typically precedes an enforcement action.
- Brian Armstrong (@brian_armstrong) March 22, 2023
3/ While we understand that this is all part of the journey to reforming our financial system, we are right on the law, confident in the facts, and welcome the opportunity for Coinbase (and by extension the broader crypto community) to get before a court.
- Brian Armstrong (@brian_armstrong) March 22, 2023
Armstrong wies zudem darauf hin, dass die SEC schon seit langem über den Staking-Service von Coinbase informiert war. So hätten die Unterlagen, die bei der Behörde eingereicht wurden als sein Unternehmen Mitte April 2021 per Direktplatzierung seine NASDAQ-Premiere gefeiert hatte, ganze "57 Verweise auf das Staking" enthalten.
Kritik an der SEC
Durch die zuletzt zahlreichen Skandale in der Kryptobranche - allen voran die FTX-Pleite - hat das Thema Regulierung nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen. Auch bei Coinbase selbst hat man das eingesehen und sich bemüht, sich in den Prozess einzubringen. Wie "Cointelegraph" unter Berufung auf Coinbase-Chefanwalt Paul Grewal berichtet, habe sich die Firma "in neun Monaten mehr als 30 Mal mit der SEC getroffen", jedoch nie ein wirkliches Feedback erhalten. "Zu keinem Zeitpunkt hat die SEC ihre Bedenken zu bestimmten Kryptowährungen oder Diensten auf unserer Plattform geäußert. Die plötzliche Wells Notice kommt deshalb überraschend", zeigte sich der Chief Legal Officer von Coinbase verärgert.
Nachdem die SEC also über Monate mehrere Vorschläge für eine Registrierung bei der Behörde unbeantwortet ließ, will Coinbase nun trotz der "Wells Notice" ihre Investitionsprodukte und Dienstleistungen zunächst "wie gewohnt" weiterlaufen lassen.
ALGO-Staking-Rewards ausgesetzt
Interessanterweise hat Coinbase jedoch just an jenem Tag, an dem die "Wells Notice" eintrudelte, die Staking-Belohnungen für ALGO-Token, der nativen Kryptowährung der Algorand-Blockchain, eingestellt. Coinbase beteuerte jedoch, dass dieser Schritt nicht mit regulatorischen Entwicklungen zusammenhänge.
Coinbase grenzt sich von Kraken ab
Erst vor einigen Wochen hat die Börsenaufsicht eine Einigung mit Kraken bezüglich deren Krypto-Asset-Staking-as-a-Service-Programm erzielt. Der Vorwurf der SEC lautete, dass dieses Geschäft einen nicht registrierten Wertpapierhandel darstelle. Die Kryptobörse erklärte sich daraufhin einverstanden, ihren Staking-Dienst für US-Kunden nicht länger anzubieten und akzeptierte darüber hinaus eine Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen US-Dollar.
Als Reaktion darauf hatte Coinbase der SEC erst am 20. März noch einen Kommentar gesandt, in dem dargelegt wurde, weshalb ihr Staking-Service nicht zwangsläufig auch als Wertpapier einzustufen sei. Laut eigener Einschätzung unterscheide sich der eigene Staking-Dienst von dem von Kraken und sei anders als das Konkurrenzprodukt kein Ertragsprodukt. So basiere das eigene Staking-Programm auf den Kern-Funktionsweisen der Blockchain. Optimierte Gewinne darüber hinaus, wie angeblich bei Kraken, würden bei Coinbase nicht angeboten.
Redaktion finanzen.net
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