Wertpapiere oder nicht: BaFin will NFTs abhängig vom Einzelfall klassifizieren
Am 8. März veröffentlichte die BaFin eine Erklärung zur rechtlichen Einordnung von NFTs. Dabei wird klargestellt, dass es für die Klassifizierung von NFTs keine Generallösung gibt.
Werte in diesem Artikel
• Für die Klassifizierung von NFTs gibt es keine Generallösung
• Ob NFTs als Wertpapiere einzustufen sind, hängt vom Einzelfall ab
• Dass NFTs in Zukunft als Wertpapiere eingeordnet werden, ist nicht auszuschließen
BaFin ist sich mit der Klassifizierung von NFTs noch unsicher
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, erklärte kürzlich in einem Fachartikel, dass es keine Generallösung für die Frage gibt, ob es sich bei NFTs um Wertpapiere handelt oder nicht.
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"Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften kommen sie für vielfältige Anwendungsformen in Betracht. NFT sollen die besonderen Eigenschaften, die der Markt Kryptotoken zuschreibt, wie eine gute Übertragbarkeit und eine geringe Fälschungsanfälligkeit, mit der Möglichkeit einer individuellen Zuordnung verbinden. Da NFT auch im Finanzsektor eingesetzt werden, beschäftigt sich die BaFin mit dem Potenzial und vor allem auch mit den Risiken dieses Phänomens. Aus der Perspektive der Aufsicht ist zu klären, welche Relevanz NFT für den Finanzmarkt haben und welche Folgen sich daraus für Anbieter, Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden ergeben", heißt es in dem BaFin-Bericht.
Die wahrscheinlich bekanntesten Klassen der NFTs sind sogenannte "Collectibles" und digitale Kunst. Collectibles sind digitale Sammlerstücke, die manchmal auch Zusatzfunktionen zur Interaktion mit den Token bieten. Für Künstler bietet sich bei NFTs zum Beispiel die Möglichkeit, an zukünftigen Erlösen teilzuhaben, die beim Weiterverkauf der Sammlerstücke eingenommen werden. Aber auch in den Bereichen Gaming und im Metaverse finden NFTs Anwendung - zum Beispiel als tokenisierte Spielgegenstände sowie in Form von Grundstücken in digitalen Welten.
Klassifizierung hängt vom Einzelfall ab
Wie auch bei anderen Token wird die Frage, ob NFTs als Wertpapiere einzustufen sind, regelmäßig unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sein, erklärte die BaFin. Von Bedeutung sei dabei, welche Rechte ein Emittent mit den Token verknüpft und wie diese nach der Emission genutzt werden können. "Bei der aktuell zu beobachtenden Nutzung von NFT, insbesondere zur Tokenisierung digitaler Kunstwerke, drängt sich die Qualifikation als Finanzinstrument in Form einer Vermögensanlage oder eines Schuldtitels allerdings nicht unbedingt auf. Derartigen NFT fehlt es meist an weitergehenden vermögensmäßigen Rechten und bei Token mit jeweils individuellem Inhalt an der erforderlichen Standardisierung. Ohne diese Austauschbarkeit kommt auch eine Einstufung als Rechnungseinheit nicht in Frage".
Auch bei der Frage, ob es sich bei NFTs um sogenannte Kryptowerte handelt, sei im Einzelfall zu entscheiden. Kryptowerte sind digitale Darstellungen eines Wertes, die von Dritten als Zahlungsmittel akzeptiert werden oder Anlagezwecken dienen. "Eine Nutzung als Tausch- oder Zahlungsmittel erscheint bei nicht fragmentierten NFT mit individuellem Inhalt schon wegen der fehlenden inhaltlichen Austauschbarkeit kaum realistisch. Anders dagegen bei der zweiten Alternative, der Nutzung zu Anlagezwecken, die bei NFT nicht von vornherein ausgeschlossen ist", so die BaFin.
Bisher keine NFT bekannt, die als Wertpapier einzustufen sind
"NFT sind als Wertpapiere einzuordnen, wenn sie wertpapierähnliche Rechte verkörpern, übertragbar und auf dem Finanzmarkt handelbar sind", so die BaFin. Bisher seien der Behörde aber keine NFT bekannt, die als Wertpapier im aufsichtsrechtlichen Sinne einzuordnen sind. Grund dafür sei, dass es den Token zum einen an verkörperten wertpapierähnlichen Rechten fehle. Außerdem seien NFT in der Regel mit individuellen Rechten und Inhalten versehen, weshalb eine Standardisierung und damit einhergehend eine Handelbarkeit im Sinne des Wertpapierbegriffs ausscheide. Das NFTs in Zukunft jedoch als Wertpapiere eingeordnet werden könnten, sei nicht ausgeschlossen. Zu diesem Fall könnte es kommen, wenn zum Beispiel 1.000 NFT die gleichen Rückzahlungs- und Zinsansprüche verkörpern.
Redaktion finanzen.net
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