Krypto-Kolumne Gerd Weger

Bitcoin-Einbrüche sind normal

12.01.21 09:52 Uhr

Bitcoin-Einbrüche sind normal | finanzen.net

Der Bitcoin erinnert gerade daran, dass er auch mal kräftig fallen kann. Der Schrecken darüber sollte sich aber in Grenzen halten.

Fast hatte man es schon vergessen: Bitcoin-Einbrüche sind normal, auch wenn sie immer wieder erschreckend groß ausfallen können. Denn diese muss man schließlich auch in Relation zu den vorherigen riesigen Anstiegen sehen. Darauf haben wir in den Beiträgen immer wieder hingewiesen. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich erstmals eine größere Korrektur mit einem Einbruch um 15% angedeutet. Der heutige Einbruch um 20% geht zwar darüber hinaus, könnte aber noch deutlich tiefer gehen. Gerade hatte sich der Beginn einer Altcoin-Season angedeutet. Gestern verloren die Altcoins mit dem Bitcoin-Einbruch aber wieder überproportional. Die Altcoin-Season ist aber nur aufgeschoben. Heute liegt die Tagesperformance schon wieder erheblich über dem Bitcoin Wenn der Bitcoin seine Korrektur beendet hat, werden viele große Altcoins eine Outperformance zeigen.

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Ein Blick auf den Chart unten relativiert die Relevanz von zwischenzeitlichen größeren Einbrüchen beim Bitcoin. Dort ist noch einmal der Verlauf vor und nach dem zweiten und dritten Halving mit einer logarithmischen Skala dargestellt. Auch beim letzten parabolischen Bullrun 2016/17 gab es - neben etlichen "kleineren" Korrekturen um die 20% - vier größere Korrekturen um 35 bis 40%. Die erste einer solchen größeren Korrektur war eigentlich längst überfällig und könnte nun im Gange sein. Man sollte deshalb nicht in Panik verfallen, auch wenn der Bitcoinpreis z.B. bei einem Minus von 40% bis auf 25.000 Dollar zurückfallen würde. Zum einen ist das zwar aktuell nicht unwahrscheinlich, muss aber natürlich nicht so eintreten. Zum anderen wäre es unsinnig, langfristig angelegte Positionen deswegen aufzulösen und sich dadurch am Ende des Tages steuerlich ungünstiger zu stellen.

Steuerliche Aspekte beachten

Für Tradings im Bitcoin sollte man immer auch die steuerlichen Konsequenzen beachten. Langfristige gehaltene Positionen und Trading-Positionen sollten kontomäßig strikt getrennt werden (Zwei-Kontomodell), z.B. durch Konten bei zwei verschiedenen Kryptobörsen. Selbst beim Handel über die BISON App ist das leicht umsetzbar. Denn die gleiche Person kann mehrere Konten dort eröffnen. Man braucht nur unterschiedliche Email-Adressen und muss sich für jedes Konto noch einmal der Mühe des Video-Ident-Verfahrens unterziehen. Eine andere Möglichkeit wäre der - sowieso angeratene - Übertrag der langfristigen Positionen auf ein Hardware Wallet. Die kurzfristigen Positionen belässt man dann zum Traden bei der Kryptobörse selbst. Schließlich kann man auch Gegenpositionen über ein Short-Zertifikat oder -CFD zu tätigen. So hat die Bank Vontobel eine Reihe von Short-Zertifikaten emittiert auf den Bitcoin-Future an der CME. Die Zertifikate werden an den Börsen in Stuttgart und Frankfurt und direkt beim Emittenten gehandelt. Zertifikate werden mit der Abgeltungssteuer belegt. Dagegen werden Kursgewinne beim Direktverkauf von Bitcoin innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Deshalb sind hier steuerlich interessante Kombinationen machbar.

Gerd Weger schreibt seit 35 Jahren für verschiedene Publikationen Artikel zu Aktien und Derivaten. Dabei ging es meist um spekulative Anlagen in Wachstumsaktien und Optionsscheinen. Seit zwei Jahren liegt der Fokus auf dem Markt für Kryptowährungen. Seit April 2018 führt er ein Krypto-Musterdepot bei coin-stars.de und schreibt dazu regelmäßig einen Artikel in „€uro am Sonntag“. Das Musterdepot hat sowohl den Bitcoin wie auch alle Kryptoindizes weit outperformt. Am 1. Juni 2019 ist ein Realdepot auf verschiedene Kryptowährungen gestartet. Dieses wird auf der BISON App geführt. Das Musterdepot wird publizistisch begleitet im Magazin „Börse Online“ und auf boerse-online.de.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.

Bildquellen: coin-stars.de