Geldwäscheprävention

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen

10.06.21 06:12 Uhr

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen | finanzen.net

Kryptowährungen zogen während der letzten paar Jahre immer mehr Aufmerksamkeit auf sich - aber gerade Sicherheitsbedenken riefen die Behörden auf den Plan. In Deutschland werden deshalb sogenannte Krypto-Assets gesetzlich reguliert.

Werte in diesem Artikel
Devisen

65.585,5259 CHF -2.512,1131 CHF -3,69%

70.550,6200 EUR -2.013,4873 EUR -2,77%

60.370,1778 GBP -1.832,3473 GBP -2,95%

11.317.610,4300 JPY -390.629,5583 JPY -3,34%

77.191,2268 USD -2.023,9446 USD -2,55%

1.253,3618 CHF -84,3427 CHF -6,31%

1.348,2464 EUR -77,1970 EUR -5,42%

1.153,6947 GBP -68,2067 GBP -5,58%

216.283,3974 JPY -13.712,3223 JPY -5,96%

1.475,1507 USD -80,9457 USD -5,20%

1,5740 CHF -0,0585 CHF -3,58%

1,6931 EUR -0,0464 EUR -2,67%

1,4488 GBP -0,0423 GBP -2,84%

271,6104 JPY -9,0636 JPY -3,23%

1,8525 USD -0,0465 USD -2,45%

58,7795 CHF -2,2332 CHF -3,66%

63,2293 EUR -1,7851 EUR -2,75%

54,1053 GBP -1,6255 GBP -2,92%

10.143,1410 JPY -346,9519 JPY -3,31%

69,1808 USD -1,7927 USD -2,53%

0,0000 BTC 0,0000 BTC 3,86%

0,0008 ETH 0,0001 ETH 6,73%

0,0170 LTC 0,0006 LTC 3,80%

0,6353 XRP 0,0228 XRP 3,72%

• Gesetz reguliert Kryptowelt
• BaFin beaufsichtigt Kryptoverwahrstellen
• Genehmigung für Anbieter digitaler Assets nötig

Mit dem 1. Januar 2020 trat ein Gesetz zur Verwahrung von sogenannten Krypto-Assets in Kraft. Ziel dieser Neuerung war es, die rechtliche Sicherheit von Finanzdienstleistern zu verbessern. Bieten diese ihren Kunden Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin & Co. an, so müssen sie seither dafür eine Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

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BaFin: Regelung zum Kryptoverwahrgeschäft

Im "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie" nahm die Bundesregierung Geschäfte zur Verwahrung von Kryptowährungen in das Kreditwesengesetz (KWG) auf. Diese Neuregelung gilt für solche Firmen, welche digitale Währungen verwahren, halten, speichern oder für andere übertragen. "Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen wollen, benötigen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin", bekräftigte die Anstalt in der offiziellen Mitteilung. Konzernen, die bereits entsprechend tätig waren, wurde eine Übergangsbestimmung eingeräumt, um sich eine Lizenz für die nun "erlaubnispflichtigen Geschäfte" einzuholen. Damit griff die Bundesregierung mehr oder weniger direkt in den Kryptohandel ein und nahm eine bislang nicht-regulierte, unsichere Branche regulatorisch in Angriff.

Kryptowerte definiert

Außerdem hat sich die Regierung auf eine Definition des Begriffes "Kryptowerte" geeinigt. Wie in dem angepassten Kreditwesengesetz aufgeführt, handelt es sich nun offiziell um "digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt". Dementsprechend sind nicht nur Kryptowährungen miteinbezogen, es werden auch explizit Token und Coins miteingeschlossen, die als "Krypto-Assets" gelten.

Neues Geldwäschegesetz soll Kryptos sicherer machen

Die Verwahrung von digitalen Währungen wie Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. sollte nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicherer werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bzw. der Aufnahme von digitalen Assets in das Kreditwesengesetz erhielten hohe regulatorische Standards Einzug in die Kryptowelt. Da diese Entwicklung eine Weile auf sich warten ließ, wagten zuvor nur wenige institutionelle Investoren den Schritt in diese Branche. Dass Kunden irgendwann über die Hausbank Kryptowährungen kaufen, halten und dort verwahren können, scheint nun keine reine Zukunftsmusik mehr zu sein. Aber auch jetzt schon können Verbraucher profitieren, da sie einen Anbieter wählen können, der der Aufsicht der BaFin und so gewissen Regularien unterliegt.

Ziel war es unter anderem, die G20-Vereinbarung zur Geldwäscheprävention zu erfüllen und damit gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität aufzufahren. Doch die Bundesregierung ging mit ihrer Neuerung letztlich einen Schritt weiter, als von der EU-Richtlinie bestimmt.

Redaktion finanzen.net

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