Internationale Regeln gefordert: EZB sieht digitalen Euro erst spät kommen
Die Einführung von digitalem Zentralbankgeld (CBDC) sollte nach Aussage von EZB-Direktor Fabio Panetta von einer internationalen Einigung auf bestimmte Konstruktionsprinzipien begleitet werden.
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"Die Entscheidungen über das Design von CBDC wird von jeder Zentralbank alleine gefällt, aber die Definition der optimalen Designprinzipien erfordert Kooperation auf internationaler Ebene", sagte Panetta bei einer von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) veranstalteten Konferenz. Damit würde sichergestellt, dass die grenzüberschreitende Nutzung von CBDC keine nachteiligen Auswirkungen für Stabilität und die Bekämpfung gesetzwidriger Aktivitäten hätte.
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Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung.Die Zentralbanken des Eurosystems beraten gerade darüber, ob sie die Einführung eines digitalen Euro in Angriff nehmen sollen. Die Entscheidung darüber soll laut Panetta zufolge "etwa zur Jahresmitte" fallen. Im Falle einer positiven Entscheidung würden bis zur tatsächlichen Einführung etwa fünf Jahre vergehen. Die SNB-Konferenz beschäftigt sich mit der grenzüberschreitenden Nutzung digitalen Zentralbankgeldes.
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Panetta sagte, seine bevorzugte Variante eines international einsetzbaren CBDC wäre eine, die in Kooperation mit anderen Zentralbanken zustande komme. Die Zentralbanken könnten sich dann auf Design-Prinzipien festlegen, die bestimmten Ziele unterstützen würden: Dass grenzüberschreitende Zahlungen sicher, effizient und benutzerfreundlich seien und dass sie möglicherweise auch mit bestimmten Funktionalitäten in Bezug auf den Grenzübertritt ausgestattet seien.
Als weiteren Punkt führte Panetta an, dass ein grenzüberschreitender Einsatz nicht auf Kosten der Finanzstabilität gehen dürfe. "Unterschiedliche Länder könnten sich darauf einigen, die Menge des umlaufenden CBDC zu begrenzen, um eine Disintermediation der Banken zu verhindern", sagte der EZB-Direktor. Sie könnten sich außerdem auf die notwendigen Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche einigen und verhindern, dass das Ausmaß des in den Ländern umlaufenden ausländischen CBDC zum Risiko eines Währungsaustausches führt.
DJG/hab/apo
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