CFD-Handel: Schluss mit Nachschuss

Broker dürfen Privatanlegern Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht demnächst nicht mehr anbieten.
von Gian Hessami, Euro am Sonntag
Jetzt ist es amtlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verbietet die Nachschusspflicht bei Differenzkontrakten (CFDs). Die Behörde hat am 8. Mai eine sogenannte Allgemeinverfügung nach Paragraf 4b des Wertpapierhandelsgesetzes erlassen. "Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden", heißt es in der Mitteilung der Bafin. CFD-Anbieter haben nun drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle umzustellen.
"Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch", erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele von der Bafin. Die Nachschusspflicht habe für Privatkunden ein unkalkulierbares Verlustrisiko, das nicht auf den Kapitaleinsatz beschränkt sei und das gesamte Vermögen des Kunden erfassen könne. "Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren", sagt Roegele. Die Maßnahme kam nicht überraschend. Schließlich hatte die Bafin diesen Schritt schon angekündigt.
Einige CFD-Anbieter haben die Nachschusspflicht bereits gestrichen. Hintergrund: Bei CFD-Geschäften gehen Anleger mit dem Broker (CFD-Anbieter) eine Vereinbarung ein. Dieser stellt die Kurse, legt die Bedingungen fest und bietet entsprechende Handelsmöglichkeiten. Mit Differenzkontrakten können Anleger überproportional von Kursbewegungen von Basiswerten wie Indizes, Aktien, Währungen und Rohstoffen profitieren.
Künftig kleinere Hebel
Riskante Hebel von 100 oder mehr waren bisher beim CFD-Handel keine Seltenheit. Ein Hebel von 100 bedeutet, dass der Wert eines Long-CFDs um 100 Prozent steigt, wenn sich der Basiswert um ein Prozent nach oben bewegt. Der Hebel wirkt aber in beide Richtungen: Erfüllt sich die Markterwartung des Anlegers nicht, kann es schnell zum Totalverlust des Kapitals kommen. Bei extremen Marktbewegungen kann es gar passieren, dass Anleger deutlich mehr als die auf dem Handelskonto hinterlegte Sicherheitsleistung (Margin) zahlen, also nachschießen müssen.
Gigantische Hebel von 100 oder mehr wird es wohl bei CFDs künftig nicht mehr geben. Der CFD-Verband hatte vor dem Bafin-Beschluss dafür plädiert, dass Trader selbst entscheiden sollten, ob sie die Nachschusspflicht in Kauf nehmen oder diese mittels Risikobegrenzungsmodellen ausschließen.
Die beiden großen CFD-Broker hierzulande, CMC Markets und IG, zeigen Verständnis für die Bafin-Maßnahme. "CMC Markets begrüßt die Tatsache, dass die Bafin sowohl die Art und Weise als auch das Tempo beibehalten hat, die Zeit der regulatorischen Unsicherheit für den CFD-Handel in Deutschland zu beenden", heißt es bei CMC Markets. Auch IG "begrüßt den Entschluss der Bafin zur künftigen Regulierung".
Allerdings herrscht nicht bei allen CFD-Anbietern eitel Sonnenschein. Hinter vorgehaltener Hand ist auch von "Entmündigung der Anleger" und "Überregulierung durch den Staat" die Rede.
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