BaFin greift durch

Deutsche Finanzaufsicht BaFin verbietet CFDs mit Nachschusspflicht

23.05.17 17:51 Uhr

Deutsche Finanzaufsicht BaFin verbietet CFDs mit Nachschusspflicht | finanzen.net

Mit einer Allgemeinverfügung nach Paragraph 4b Wertpapierhandelsgesetz beschränkt die BaFin den CFD-Handel. Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von CFDs mit einer Nachschusspflicht für Privatkunden wird untersagt.

Bei einer Vielzahl von privaten Tradern und CFD-Anlegern dürfte die Entscheidung der BaFin zu einem Aufatmen geführt haben. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat den CFD-Handel in der Bundesrepublik Deutschland für Privatkunden nicht komplett verboten. Lediglich bei Geschäften mit einer Nachschusspflicht wird die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf untersagt. Der CFD-Handel ohne Nachschussverpflichtung ist somit vom Verbot nicht betroffen. Ab Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Mai 2017 haben die Anbieter drei Monate Zeit, um gegebenenfalls ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Eine ganze Reihe von CFD-Brokern hat jedoch bereits reagiert und bietet schon seit einiger Zeit den CFD-Handel ohne Nachschusspflicht an.

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Begründung des Verbots

Das Verbot des CFD-Handels mit Nachschusspflicht ist laut BaFin aus Gründen des Verbraucherschutzes erlassen worden. Kontraktgeschäfte mit Nachschusspflicht können für Anleger hochriskant sein, da schlimmstenfalls mehr als das eingezahlte Kapital verloren gehen kann. Beim CFD-Handel wird in der Regel mit sehr hoher Hebelwirkung agiert. Preisentwicklungen beim Basiswert, die mit einem CFD gehebelt nachgebildet werden und vom Anleger so nicht vorhergesehen wurden, können unkalkulierbare Risiken insbesondere bei Übernachtgeschäften beherbergen. Ein gutes Beispiel für einen unkontrollierbaren Risikofall stellte die plötzliche Aufwertung des Schweizer Franken im Jahr 2015 dar. Einige CFD-Anleger wurden von der Aufwertung der eidgenössischen Währung zum Euro auf dem falschen Fuß erwischt und erlitten hohe Verluste auf ihrem Konto. Doch selbst bei breitgestreuten Aktienindizes kann es zu Kursprüngen kommen, die für CFD-Anleger fatale Folgen haben können. Bei einem eingezahlten Kontobetrag von beispielshalber 1.000 Euro und dem Kauf von beispielsweise 2 DAX-CFDs (als Long-Position) wäre bei einem plötzlichen Kursrutsch um 1.000 Punkte mehr als das eingezahlte Kapital dahin. Pro einen Punkt im DAX wären pro CFD-Kontrakt ein Euro Verlust entstanden. Da der DAX im Beispiel um 1.000 Punkte nach unten geschossen ist, wären 2.000 Euro Verlust angefallen. Bei einem Konto mit Nachschusspflicht müsste der Anleger somit nicht nur den Verlust des eingezahlten Kapitals in Höhe von 1.000 Euro hinnehmen, zusätzlich müssten noch 1.000 Euro aus dem sonstigen Vermögen des Kunden nachgeschossen werden. Solche Nachschuss-Szenarien waren für die BaFin nicht weiter hinnehmbar, daher das Verbot des CFD-Handels mit Nachschusspflicht für Privatkunden.

Anhörung zur Produktintervention mit interessanten Meinungen

Bevor die BaFin den Handel mit CFDs mit Nachschusspflicht verboten hatte, wurde allen Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Allgemeinverfügung gegeben. Laut der BaFin gingen insgesamt 30 Stellungnahmen ein, wobei sich elf für die Maßnahme und 17 dagegen aussprachen. Von zwei Petenten gingen lediglich Nachfragen bei der BaFin ein. Von elf CFD-Anbietern und einem Anbieterverband haben sich laut der BaFin vier für und acht gegen die Maßnahme ausgesprochen. Die kritischen Stimmen zur Allgemeinverfügung haben der BaFin unter anderem vorgeworfen, dass sie sich lediglich Studien zur Totalverlustwahrscheinlichkeit aus Irland und Frankreich heranzogen hätte und die plötzliche Aufwertung des Schweizer Franken einen Ausnahmefall darstellte, wonach auf deren Basis ein Verbot des CFD-Handels nicht gerechtfertigt wäre. Daneben wurde die Meinung vertreten, dass durch ein Verbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit der CFD-Anbieter als Grundrecht erfolgen und in die Freiheitsrechte der Anleger eingegriffen würde. Die BaFin sieht jedoch erhebliche Verlustrisiken für Privatanleger und hat aus Verbraucherschutzgründen die Produktinterventionsmaßnahme ergriffen.

Möglicher Ausblick für den CFD-Handel in Deutschland

Nach Polen, Frankreich, Belgien, Großbritannien und Malta sind nun auch in der Bundesrepublik Deutschland aufsichtsrechtliche Maßnahmen zum CFD-Handel ergriffen worden. Bereits die Diskussion um ein mögliches Verbot des CFD-Handels mit Nachschusspflicht in Deutschland im Jahr 2016 könnte für den Rückgang des gehandelten Volumens verantwortlich sein. Eine Studie des CFin - Research Center for Financial Services im Auftrag des CFD-Verbands e.V. zeigt zumindest, dass im Jahr 2016 zwar rund 37 Prozent mehr Konten im CFD-Bereich verzeichnet wurden, das gehandelte Volumen jedoch um rund 6 Prozent zurückging. Es bleibt letztlich abzuwarten in welche Richtung sich der CFD-Handel in Deutschland in der Zukunft entwickelt. CFDs bleiben für Privatanleger ein interessantes Instrument um kostengünstig an der Kursentwicklung diverser Basiswerte zu partizipieren und werden wohl auch trotz des Durchgriffs der BaFin an Popularität gewinnen können, insbesondere wenn es an den Aktienmärkten weiter bergauf geht. Immerhin entfallen laut der oben angeführten Studie rund 90 Prozent des gehandelten Volumens im CFD-Handel auf Aktienindizes. Und einen wichtigen Zusammenhang scheint es zu geben: Läuft es an den Märkten gut, werden umso mehr Anleger angezogen. Anleger, die womöglich auch am CFD-Handel Gefallen finden könnten. Da eine ganze Reihe an CFD-Anbietern bereits auf das Verbot des CFD-Handels mit Nachschusspflicht reagiert hat und andere wahrscheinlich noch reagieren werden, sollte das Geschäft für die CFD-Broker weitergehen und CFD-Trader auch weiterhin Handeln können.



Redaktion finanzen.net

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