Sozialer Genussschein

Senivita Sozial: Pflege fürs Kapital

15.05.14 16:30 Uhr

Senivita Sozial will das Eigenkapital mit neuen Papieren stärken. Der Pflegeheim­betreiber ist in einer Wachstumsbranche gut aufgestellt. Für erfahrene Anleger ist das Angebot ­attraktiv.

von Thomas Strohm, Euro am Sonntag

Wenn ein gemeinnütziges Unternehmen an den Kapitalmarkt geht, ist das etwas Besonderes. Senivita Sozial, in der Pflege von Alten und Behinderten aktiv, wagt den Schritt nun zum zweiten Mal: 2011 eine Mittelstandsanleihe über 15 Millionen Euro, am Dienstag beginnt die Zeichnung für einen Genussschein, mit dem 25 Millionen zusammenkommen sollen.

Mit dem Geld will man weiteres Wachstum finanzieren. Zudem können die Inhaber von außerbörslich platzierten Genussscheinen ihre Papiere in die neuen Titel tauschen. Ein solches Angebot gibt es auch für die Anleihegläubiger. Beim Kurs von 106 Prozent wäre ein Verkauf über die Börse und separate Zeichnung des Genussscheins aber attraktiver.

Mittelstandsanleihen und Genussscheine haben wegen einiger Pleiten aktuell nicht den besten Ruf. Man muss aber differenzieren. Der Senivita-Bond gilt als einer der soliden im Segment. Daran ändert auch die jüngste Rating-Herabstufung nichts, Creditreform senkte die Note von "BBB" auf "BB+". Und der Genussschein ist, anders als es die Papiere etwa von Prokon waren, börsengehandelt. Zudem gibt es lange Kündigungsfristen, wenn Investoren ihr Geld zurückhaben wollen; so kann das Unternehmen nicht kurzfristig in Liquiditätsnöte kommen. Über die Börse können Anleger - zum jeweiligen Kurs - laufend aussteigen.

Der Genussschein hat eine unendliche Laufzeit. Senivita kann das Geld zum Eigenkapital zählen, das verbessert die Finanzstruktur. Sollte es zum Ausfall kommen, wären die Genussscheininhaber nach den Anleihegläubigern an der Reihe. Darum gibt es für sie einen höheren Kupon: Der Grundzins liegt bei sieben Prozent, dazu kommt ein gewinnabhängiger Aufschlag von einem Prozent. Auch der Grundzins kann entfallen, wenn Senivita rote Zahlen schreibt. Er muss nachgezahlt werden, wenn es wieder besser läuft.