VW-Aktie tiefer: Noch keine Recherchen zu Menschenrechtslage Xinjiang-Werk - Unzureichender Manipulationsschutz bei Volkswagen-Betriebsratswahl
Das Land Niedersachsen als zweitwichtigster Volkswagen-Eigentümer hat bislang keine gesonderten Nachforschungen zur Menschenrechtslage rund um die umstrittene Autofabrik in der chinesischen Region Xinjiang betrieben.
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Misshandlungen verurteile man jedoch generell "aufs Schärfste". Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Landtag in Hannover hervor.
Das Wirtschaftsministerium mit Ressortchef Bernd Althusmann (CDU) - zusammen mit Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Aufsichtsrat des Konzerns - erklärte, man habe mit Blick auf VW bei dem Thema "keine entsprechenden Aktivitäten und Recherchen veranlasst". Vor Reisen nach China sei die Menschenrechtslage allerdings "regelmäßig Bestandteil der inhaltlichen Vorbereitung". Am Freitag berichteten auch der "Spiegel" und die "Braunschweiger Zeitung" darüber.
Die Grünen-Fraktion kritisierte die Haltung der Landesregierung zu Darstellungen über eine Unterdrückung der muslimischen Minderheit der Uiguren in Xinjiang. Sie ziehe sich "zu fast allen Fragen darauf zurück, nichts zu wissen, nicht zuständig zu sein, sich auch als Eigner nicht in die Geschäftspolitik generell oder in die Investitionsstrategie von VW in China einzumischen", hieß es.
Volkswagen betreibt im nordwestchinesischen Urumqi ein Werk mit dem staatlich gelenkten Joint-Venture-Partner SAIC. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen werden die Uiguren in dem Gebiet systematisch unterdrückt, etwa durch gezielte Diskriminierung und Internierung in Umerziehungslagern. Es gab viel Kritik dafür, dass VW an seiner Präsenz festzuhalten will. Die ebenfalls im Aufsichtsrat vertretene IG Metall forderte, über einen Verzicht auf den Standort nachzudenken. Die Bundesregierung stellte inzwischen eine Reihe von Bürgschaften für deutsche Unternehmen in China auf den Prüfstand.
Das Ministerium in Hannover verwies auf die Vertraulichkeit der Sitzungen im Kontrollgremium und die "unternehmerische Verantwortung" von VW. "Die Einflussnahme durch Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat der Volkswagen AG ist auf die Überwachung des Konzernvorstands beschränkt." Enthüllungen über die Situation der Uiguren in der Region erschütterten zutiefst, man kenne entsprechende Medienberichte. Bezogen auf Volkswagen gelte jedoch: "Sie (die Landesregierung) verfügt über keine spezifischen oder gar aus eigener Anschauung gewonnenen Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen und Umerziehungslager in Xinjiang seit Produktionsbeginn des Werks."
Bezogen auf das, was man wisse und höre, komme der Autobauer seiner Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte "nach eigenem Bekunden nach". Konzernchef Herbert Diess hatte jüngst angekündigt, das Werk in Urumqi besuchen zu wollen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Er habe schon länger dorthin reisen wollen, nach seinen Informationen gebe es in der Fabrik selbst keinerlei Zwangsarbeit. Einen Rückzug aus Urumqi lehnte Diess ab - das würde die Situation der Menschen kaum bessern, vielmehr sei mehr Kommunikation über Wertvorstellungen und Wertevorbilder nötig. Er warnte vor einer Ausgrenzung Chinas.
Die Landesregierung schrieb in ihrer Antwort auf die Anfrage: "China ist weiterhin ein wichtiger Handelspartner für niedersächsische Unternehmen." Man könne allerdings "leider nicht immer zwingend davon ausgehen, dass wirtschaftliche Geschäfte und Investitionen zu einer Verbesserung von Menschenrechtslagen in der Welt führen".
Gericht: Unzureichender Manipulationsschutz bei VW-Betriebsratswahl
Bei der für unwirksam erklärten Betriebsratswahl bei VW (Volkswagen (VW) vz) in Wolfsburg sind einige Wahlunterlagen zu spät verschickt und Rückläufer nicht ausreichend vor möglicher Manipulation geschützt worden. Das geht aus der Begründung zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig hervor, über die ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage informierte. Nach Beschwerden einiger Teilnehmer hatte das Gericht vor wenigen Tagen Mängel im Wahlablauf im Stammwerk des Autobauers festgestellt und diese vorerst für unwirksam erklärt.
Aus Sicht der Kammer habe der Wahlvorstand Briefwahlunterlagen zu spät an bestimmte Mitarbeitergruppen wie mobil Tätige verschickt. Die Möglichkeiten, aktives und passives Wahlrecht auszuüben, könnten dadurch eingeschränkt gewesen sein, sagte der Justizsprecher. Zudem konnte das Gericht keine adäquaten Vorkehrungen gegen Manipulationsgefahren bei Briefwahlrückläufern erkennen. Unter anderem seien die Boxen während des gesamten Tages in einem Raum des Wahlvorstandbüros unverschlossenen untergebracht gewesen.
Der Betriebsrat hatte sich von der Entscheidung sehr überrascht gezeigt und kündigte nach Eingang der Begründung erneut eine Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung an. Die Belegschaftsvertretung betonte wiederholt, dass der Rechtsstreit nichts daran ändere, dass der neue Betriebsrat im Amt bleibe. "Das Gericht stellt Vermutungen an und leitet aus seinen Vermutungen einen Verstoß her", sagte Rechtsanwältin Olivia Günter, die den Betriebsrat in dem Anfechtungsverfahren vertritt.
Aus der Abstimmung im März war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen. Insgesamt neun Antragsteller hatten im Anschluss unter anderem den Umgang mit der Briefwahl moniert und die Wahl angefochten. Als Nächstes dürfte sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover mit dem Fall beschäftigen.
Die VW-Aktie zeigt sich via XETRA zeitweise 0,69 Prozent tiefer bei 134,94 Euro.
HANNOVER (dpa-AFX) / BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX)
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06.11.2024 | Volkswagen (VW) vz Sector Perform | RBC Capital Markets | |
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