Telekom und EWE machen umfangreiche Zusagen für Glasfaserprojekt
Die Deutsche Telekom und der niedersächsische Kommunalversorger EWE haben angesichts kartellrechtlicher Bedenken gegen ihre geplante Glasfaser-Kooperation umfangreiche Zugeständnisse gemacht.
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Dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichteten sich die Unternehmen unter anderem, einen weitreichenden Ausbau vorzunehmen und künftig dritten Unternehmen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren, wie die Bonner Behörde mitteilte.
"Kooperationen können unter den richtigen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Netze zügig ausgebaut werden und die Versorgung der Haushalte mit hohen Bandbreiten schneller verbessert wird", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, laut der Mitteilung. "Wenn die größten Anbieter von Internetanschlüssen in der Region künftig zusammenzuarbeiten, hat dies aber auch erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb." Deshalb müsse sichergestellt werden, dass der Ausbau durch die Kooperation wirklich beschleunigt und anderen Unternehmen das Engagement in der Region nicht erschwert werde.
Das Gemeinschaftsunternehmen von Telekom und EWE, die Glasfaser Nordwest, will in den kommenden Jahren 1,5 Millionen Haushalte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen mit Glasfaser bis in die Häuser versorgen und dafür rund 2 Milliarden Euro investieren. Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes hätte die Kooperation zu einer Verlangsamung des Ausbaus gigabitfähiger Netze führen können, weil die Nachfrage von Endkunden nach solchen Anschlüssen mit sehr hohen Bandbreiten derzeit noch gering ist.
Die beiden Unternehmen verpflichteten sich nun unter anderem dazu, in den nächsten vier Jahren 300.000 Anschlüsse bis zum Endkunden eigenwirtschaftlich, d.h. ohne öffentliche Fördergelder, mit Glasfaserkabeln auszubauen, zum Teil auch im ländlichen Raum. Zudem müssen sie dritten Unternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu dem neuen Netz und zu hochwertigen technischen Vorleistungsprodukten gewähren. Innerhalb einer bestimmten Frist wird ein konkreter Anteil der ausgebauten Anschlüsse konkurrierenden TK-Unternehmen überlassen, die diese dann gegenüber den Endkunden selbst vermarkten können.
Neben der wettbewerblichen Bewertung unterliegt die Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens parallel auch der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. "Das Fusionskontrollverfahren ist spätestens im Januar 2020 abzuschließen", teilte die Behörde mit. "Die nunmehr für verbindlich erklärten Zusagen sind auch bei dieser Prüfung zu berücksichtigen."
Die Entscheidung des Kartellamtes greife der laufenden Diskussion darüber, ob und wie die Glasfasernetze der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen sollten, nicht vor, hieß es weiter. Die Zusagen adressierten lediglich die wettbewerblichen Bedenken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Zusammenarbeit von EWE und Deutscher Telekom. Sie enthielten insbesondere kein konkretes Preis- und Konditionenmodell für den Zugang Dritter zu den künftigen Netzen.
DJG/DJN/sha/mgo
FRANKFURT (Dow Jones)
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