Wettbewerbsverfahren

S&P500-Wert Alphabet-Aktie stabil: EU-Kommission fordert von Google teilweisen Verkauf der Werbedienste

14.06.23 22:10 Uhr

S&P500-Wert Alphabet-Aktie stabil: EU-Kommission fordert von Google teilweisen Verkauf der Werbedienste | finanzen.net

Die EU-Kommission geht in einem wichtigen Wettbewerbsverfahren gegen das Werbegeschäft von Google den nächsten Schritt.

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Die Kommission forderte am Mittwoch, dass der Internet-Konzern Teile seiner Werbedienste und damit Teile seiner Geldmaschine verkaufen muss. Dabei geht es zentral um die Frage, ob Google sich bei Anzeigendiensten gegenüber Rivalen bevorteilt und dadurch den Wettbewerb verzerrt hat.

"Das Unternehmen sammelt Nutzerdaten, verkauft Werbeflächen und fungiert als Vermittler von Online-Werbung", sagte die für einen fairen Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Google sei also auf fast allen Ebenen der Adtech-Branche vertreten. "Wir befürchten, dass Google seine Marktstellung genutzt haben könnte, um seine eigenen Vermittlungsdienste zu begünstigen", so die Politikerin.

Von Google hieß es: "Wir widersprechen der Auffassung der Kommission und werden entsprechend reagieren." Die Untersuchungen der Kommission konzentrierten sich auf einen eng eingegrenzten Aspekt des Werbegeschäfts und seien nicht neu. "Google sieht sich weiter dazu verpflichtet, in dieser hart umkämpften Branche einen Mehrwert für seine Publisher- und Werbe-Partner zu schaffen."

Im Raum stehen hohe Strafen. Google kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Aber wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für einen Bruch von EU-Recht vorliegen, kann sie eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Dagegen könnte sich Google wiederum juristisch wehren.

Die wichtigste Einnahmequelle von Google ist Online-Werbung, wie die Kommission betont. Dabei verdient die Firma nicht nur Geld damit, dass sie auf ihren eigenen Websites wie der Google-Suche Werbung schaltet. Das Unternehmen vermittelt auch zwischen Werbetreibenden, die ihre Werbung online platzieren möchten, und etwa Verlagen, Bloggern oder anderen Content-Creators, die Werbung beispielsweise auf ihrem Internetauftritt schalten wollen.

Google hat im Online-Werbemarkt im Netz eine besondere Position: Der Konzern verkauft nicht nur Anzeigen, sondern betreibt auch die Plattform, mit der sie im Netz ausgeliefert werden. Daher verfügt Google nach Einschätzung von Experten über einen Informationsvorsprung, wenn es um die Frage geht, wie Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz unterwegs sind. Dieses Wissen könne auch dazu genutzt werden, um Anzeigen gezielter als andere auszuspielen.

"Die Kommission ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass Google mindestens seit 2014 seine beherrschende Stellung missbraucht hat", hieß es nun vonseiten der EU. Konkret geht es beispielsweise darum, dass Google seine eigene Werbebörse AdX begünstigt haben soll, indem AdX im Voraus über das beste Gebot von Wettbewerbern informiert worden sei. Zudem soll der hauseigene Werbedienst Google Ads, über den etwa andere Unternehmen Anzeigen auf zu Google gehörenden Seiten schalten können, beispielsweise konkurrierende Werbebörsen gemieden haben, was AdX zur attraktivsten Werbebörse gemacht habe.

Grundsätzlich werden die Untersuchungen, wie die EU-Kommission stets betont, ergebnisoffen geführt. So waren die Wettbewerbshüter Ende vergangenen Jahres in einem anderen Fall gegen Google zu dem Schluss gekommen, dass keine Wettbewerbsverzerrung vorliege.

Die Aktie der Google-Mutter Alphabet verlor im Handel an der NASDAQ letztlich 0,04 Prozent auf 124,38 US-Dollar.

/mjm/DP/jha

BRÜSSEL (dpa-AFX)

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