Wärmepumpen-Förderung laut Ministerium gesichert

22.02.25 07:01 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesförderung für den Einbau von Wärmepumpen ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gesichert. Das entsprechende Programm zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) werde gemäß vorläufiger Haushaltsführung fortgeführt, teilte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. "Das heißt, alle Rechtsverpflichtungen werden bedient", betonte sie.

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Wer also einen Zuschuss aus dem Programm beantrage und eine Zusage erhalte, könne sich auf diese auch verlassen - es sei denn, es seien etwa unrichtige Angaben bei der Beantragung gemacht worden, führte das Ministerium weiter aus. Damit stehe die Förderung auch unabhängig von einem möglichen Regierungswechsel nach der Bundestagswahl an diesem Sonntag zur Verfügung und könne erst durch die Entscheidung einer künftigen Bundesregierung wieder abgeschafft werden, hieß es.

Förderung immer stärker in Anspruch genommen

Für den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen ist die Förderung des Bundes entscheidend: Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, können seit dem 27. Februar 2024 staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen erneuerbare Alternativen beantragen. Seit 28. Mai gilt das auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern - also Vermieter - sowie Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung.

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Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums beträgt die Förderquote für private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bis zu 70 Prozent.

Zur bisherigen Bilanz betont die Sprecherin, dass insbesondere seit September 2024 ein deutliches Interesse an den Zuschüssen bestehe. Die Förderung werde immer stärker angenommen. Allein seit Januar dieses Jahres habe es 35 800 Anträge gegeben - die meisten davon zum Einbau einer Wärmepumpe. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 227 000 Anträge bei der zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen, berichtete die Sprecherin. Die Anträge aus dem Jahr 2024 seien fast vollständig sofort bewilligt worden.

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Verpflichtung zum Umbau geht auf "Heizungsgesetz" zurück

Die Förderung steht in direktem Zusammenhang mit dem als "Heizungsgesetz" bekannten Gebäudeenergiegesetz, das seit Anfang 2024 gilt. Es sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt aber nicht für alle Gebäude, sondern zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen./faa/DP/zb