Wasserverband bekräftigt Nein zu Tesla-Erweiterungsplänen - Nach Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung zum Protestcamp fehlt Begründung
Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) lehnt auch die veränderten Pläne einer Erweiterung des Tesla-Werks in Grünheide ab.
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Der WSE könne dem Plan "nicht zustimmen", hieß es in einem Schreiben des Verbandes im Rahmen der aktuellen öffentlichen Beteiligung zu den Plänen. Die Pläne seien unter anderem nicht mit dem festgesetzten Wasserschutzgebiet in Einklang zu bringen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Verband aus diesen Gründen eine Erweiterung abgelehnt. Zunächst hatte die "Märkische Oderzeitung" berichtet.
Zudem sei der WSE nicht mehr in der Lage, weitere Baugebiete mit Trinkwasser zu versorgen, hieß es in dem Schreiben. Denn die genehmigten Wasserentnahmemengen seien durch das Land Brandenburg begrenzt und bereits ausgeschöpft. Auch bei der Schmutzwasserentsorgung sei man bereits am Limit.
Tesla hatte zuletzt angegeben, für seine Erweiterung nicht mehr Wasser zu brauchen. Das Unternehmen sei bereit, auf Wassermengen der ersten Ausbaustufe zu verzichten - darüber werde mit dem zuständigen WSE verhandelt, hieß es zuletzt. Der WSE versorgt 170 000 Menschen im Verbandsgebiet und beliefert auch Tesla durch einen Vertrag jährlich mit bis zu 1,8 Millionen Kubikmeter Wasser.
Tesla will mit den neuen Plänen nur die Hälfte der über 100 Hektar, die ursprünglich zur Rodung für die Erweiterung des Geländes vorgesehen waren, roden. Damit trage die Gemeindeverwaltung und das Unternehmen dem Wunsch der Bürger Rechnung, hieß es aus der Gemeinde Grünheide. Die Einwohner hatten sich vor Wochen in einem Bürgerentscheid gegen die Rodung von 100 Hektar Wald und damit die Erweiterung der Fläche von Tesla ausgesprochen.
Nach Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung zum Protestcamp fehlt Begründung
Zwei Wochen nach der Beschwerde der Brandenburger Polizei gegen eine Gerichtsentscheidung zum Protestcamp gegen US-Autobauer Tesla in Grünheide fehlt noch immer eine Begründung. Die Unterlagen seien bislang nicht eingegangen, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Laut Gerichtssprecherin muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde eine Begründung eingereicht werden. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte vor zwei Wochen von der Beschwerde berichtet.
Die betroffenen Behörden, die gegenüber der Versammlungsbehörde Sicherheitsbedenken vorgetragen hatten, wurden aufgefordert, ihre Sicherheitsbedenken zu konkretisieren, erklärte ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums am Mittwoch. "Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen."
Die Beschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam. Dieses hatte die polizeilichen Auflagen für das Protestcamp am Rande der Tesla-Fabrik kassiert. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Auflagen nicht ausreichend begründet gewesen seien und die Schutzwürdigkeit des Protestes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die Polizei hatte von den Aktivisten unter anderem gefordert, die Baumhäuser aus Sicherheitsgründen abzubauen.
Die Aufgabe der Versammlungsbehörde sei es, die Versammlungsfreiheit zu schützen, aber auch zu gewährleisten, dass niemand in Gefahr gebracht werde, sagte Stübgen vor zwei Wochen. Deshalb habe die Polizei vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Umweltministerium, Bauamt und Forstbehörde müssten nun im Detail mögliche Gefahren begründen, so der Minister.
Das Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen stattgegeben. Damit darf das Protestcamp im Landeswald nahe Tesla mit mehreren Baumhäusern zunächst bleiben.
/wpi/DP/men
GRÜNHEIDE (dpa-AFX)
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