Union und SPD planen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige

09.04.25 15:18 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Union und SPD wollen für selbstständige Frauen, die ein Kind zur Welt bringen, einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz schaffen. "Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen", heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, den die drei Parteien noch absegnen müssen. Ziel sei es, "zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle" zu prüfen, um auch selbstständigen Müttern künftig die vollen Mutterschutzleistungen zu ermöglichen.

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Bislang haben selbstständige Frauen, die ein Kind erwarten, keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzleistungen. Das Mutterschutzgesetz, das diesen Leistungen zugrunde liegt, gilt nur für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen.

Selbstständige können sich dagegen lediglich freiwillig absichern, um in den sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Ersatz für den Verdienstausfall zu erhalten - etwa über eine private Krankenversicherung oder die freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die neue Regierungskoalition plant hier nach eigenen Angaben einen engen Austausch mit der Versicherungswirtschaft. Gemeinsam mit der Branche solle es Konzepte "für die Absicherung der betroffenen Betriebe" geben, heißt es. Außerdem planen Union und SPD eine Aufklärungskampagne zum Thema Mutterschutz.

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Gestaffelter Anspruch

Erst vor wenigen Monaten hatte die zuletzt regierende Minderheitsregierung aus SPD und Grünen mit Hilfe der Union den Anspruch auf Mutterschutz ausgeweitet. Ab Juni dieses Jahres können auch Frauen Mutterschutzleistungen beziehen, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden.

Zuvor hatte es bei Fehlgeburten bis zur 24. Schwangerschaftswoche generell keinen Anspruch auf Mutterschutz gegeben. Die Neuregelung sieht einen gestaffelten Anspruch vor: je später die Fehlgeburt, desto länger der Anspruch auf Mutterschutz. Bei einer Fehlgeburt nach der 20. Schwangerschaftswoche kann eine Frau demnach bis zu acht Wochen bei vollem Lohnausgleich pausieren./yydd/DP/he