NASDAQ-Titel Meta-Aktie: Facebook-Konzern will Twitter-Konkurrenten bald verfügbar machen - Niederlage vor EuGH
Elon Musks Twitter wird bald auf seinen potenziell gefährlichsten Herausforderer treffen: Der mit Spannung erwartete Twitter-Konkurrent des Facebook-Konzern geht in wenigen Tagen an den Start.
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Im US-App-Store von Apple wurde die Anwendung mit dem Namen Threads für Donnerstag angekündigt.
Das unter Musk als Besitzer kriselnde Twitter steckt derweil in neuen Turbulenzen und versucht, Nutzer seiner App Tweetdeck zu zahlenden Abo-Kunden zu machen. Tweetdeck, auf das vor allem professionelle Twitter-Nutzer wie Journalisten zurückgreifen, bekommt eine neue Version, die nach 30 Tagen kostenpflichtig werden soll, wie der Dienst am Montag ankündigte.
Während es mehrere kleinere Twitter-Konkurrenten gibt, gilt Mark Zuckerbergs Meta als besonders starker Rivale. Der Konzern weiß, wie man große Online-Plattformen betreibt und hat anders als Twitter keine Geldprobleme.
Ein Startvorteil könnte zudem die Basis von mehr als einer Milliarde bereits miteinander verknüpfter Nutzer sein: Die Threads-App ist angebunden an Metas populäre Foto- und Videoapp Instagram. Bei anderen Twitter-Rivalen wie Mastodon, Bluesky und T2 müssen solche über Jahre gewachsenen Nutzer-Netzwerke erst neu geknüpft werden.
Damit sind die Weichen für ein geschäftliches Duell zwischen Musk und Zuckerberg gestellt, nachdem sich die beiden Tech-Milliardäre im Juni bereits zu einem Schaukampf im Ring bereiterklärt hatten. Die "New York Times" berichtete am Wochenende, ein solcher Kampf werde tatsächlich vorbereitet - allerdings sei weiterhin offen, ob er auch tatsächlich stattfinden werde. Der 39-jährige Zuckerberg trainiert mit Kampfsport-Trainern und ist sichtlich fitter als der 52-jährige Musk.
Der Facebook-Konzern kopierte schon wiederholt Dienste und Funktionen von Rivalen, hat damit aber eine gemischte Bilanz. Mit dem bei der Foto-App Snap erfundenen Stories-Format, in dem Nutzer Bilder und Videos Freunden für einen Tag zeigen können, funktionierte das überwältigend. Auch die "Reels" genannten Kurzvideos, mit denen Instagram und Facebook die populäre App Tiktok kopieren, legen zu. Dagegen gelang es dem Konzern trotz mehrerer Versuche nie, einen Konkurrenten zu Snapchats selbstlöschenden Videos zu etablieren.
Musk hatte bei Twitter in einem beispiellosen Schritt am Wochenende Beschränkungen für die Anzeige von Tweets verfügt. Demnach sollen zahlende Abo-Kunden pro Tag bis zu 10 000 Tweets lesen können und Nutzer ohne Abo bis zu 1000 Beiträge. Musk erklärte den Schritt damit, dass es zu viele Versuche gebe, große Datenmengen von Twitter abzuschöpfen.
Auf die Ankündigung folgten Probleme bei Tweetdeck, wo unter anderem die Anzeige von Listen gestört war. Nur über Tweetdeck ließen sich zuletzt noch Tweets ohne Werbung und mit automatischer Aktualisierung anzeigen. Dass die Vielnutzer-Software kostenpflichtig werden könnte, wurde bereits seit Jahren spekuliert - auch schon lange vor der milliardenschweren Übernahme durch Musk im Herbst 2022.
Das Technologieblog "The Verge" lieferte unter Berufung auf Software-Entwickler eine Erklärung für die jüngsten Probleme bei Tweetdeck: Twitter habe Schnittstellen gekappt, über die das Programm bisher auf die Plattform zugriff..
Niederlage vor EuGH
Facebooks Mutterkonzern Meta hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Kartellbehörden dürfen bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Damit durfte das deutsche Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.
Melden sich Nutzer bei Facebook an, stimmen sie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und auch den Richtlinien für die Verwendung von Daten und sogenannten Cookies zu. Meta erfasst demnach Daten über die Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Plattform und ordnet sie den Facebook-Konten der Nutzer zu.
Die Daten außerhalb des sozialen Netzwerks betreffen zum einen Informationen über den Aufruf dritter Websites und zum anderen um Daten über die Nutzung anderer Plattformen, die ebenfalls zum Meta-Konzern gehören, etwa Instagram und WhatsApp. Ziel war, die Werbung für Facebook zu personalisieren.
Das deutsche Bundeskartellamt hatte es 2019 untersagt, solche Daten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und Meta nutze damit seine marktbeherrschende Stellung aus.
Facebook wehrte sich dagegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses legte dem EuGH nun die Frage vor, ob nationale Wettbewerbsbehörden prüfen dürfen, inwiefern eine Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Der EuGH bejahte das nun.
Wenn geprüft werde, ob ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, dürften dafür auch andere Vorschriften außerhalb des Wettbewerbsrechts herangezogen werden, so die Richter. Die marktbeherrschende Stellung sei hier ein wichtiger Aspekt für die Prüfung, ob die Einwilligung in die Datenverarbeitung überhaupt freiwillig und damit wirksam war. Die Datenverarbeitung könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass Meta sich mit personalisierter Werbung finanziere. Nun muss das nationale Gericht über den konkreten Fall entscheiden.
MENLO PARK (dpa-AFX)
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