SEC-Unterlagen

Bayer und Monsanto legen Obergrenze für kartellrechtliche Verkäufe fest

21.09.16 11:45 Uhr

Bayer und Monsanto legen Obergrenze für kartellrechtliche Verkäufe fest | finanzen.net

Wenn kartellrechtliche Auflagen im Rahmen der Übernahme von Monsanto durch Bayer den Verkauf von Geschäftsbereichen mit mehr als 1,6 Milliarden US-Dollar Jahresumsatz notwendig machten, können die Unternehmen von der Transaktion zurücktreten.

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Dies geht aus bei der US-Wertpapieraufsicht SEC eingereichten Unterlagen für den Deal hervor, der einen Kaufpreis von 57 Milliarden Dollar vorsieht und inklusive Übernahme der Monsanto-Verbindlichkeiten ein Volumen von 66 Milliarden Dollar hat.

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Ein Bayer-Sprecher sagte dazu auf Anfrage von Dow Jones Newswires, Bayer habe zugesagt, in einem gewissen Umfang Veräußerungen vorzunehmen, wenn es die Regulierungsbehörden verlangten. Diese Zusagen hätten sich nicht auf bestimmte Bereiche des Portfolios bezogen. Die Veräußerungen könnten ein Volumen von bis zu 1,6 Milliarden Dollar haben, die sich auf die Nettoerlöse des kombinierten Geschäfts auswirken würden.

Bei Bayer und Monsanto handelt es sich nach Einschätzung des Leverkusener Konzerns um zwei hoch komplementäre Geschäfte mit äußerst geringen Überschneidungen sowohl in regionaler Hinsicht als auch beim Produktportfolio. Bayer erwarte daher alle behördlichen Genehmigungen bis Ende 2017 zu erhalten, erklärte der Sprecher.

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Monsanto kam 2015 auf einen Umsatz von 15 Milliarden Dollar - zwei Drittel mit Saatgut, die Differenz mit Unkrautvernichtungsmitteln -, während das Agrargeschäft von Bayer umgerechnet rund 11,6 Milliarden Dollar Umsatz erzielte, zum Großteil mit Herbiziden und Fungiziden. Die Manager beider Unternehmen sprachen zwar von gewissen Überschneidungen in einzelnen Bereichen, so bei Baumwoll- und Raps-Saatgut, haben die Transaktion aber kartellrechtlich als insgesamt relativ problemlos eingestuft.

FRANKFURT/NEW YORK (Dow Jones)

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