Neue Regeln

Beschränkungen für Google, Facebook & Co. - EU-Einigung auf Digital-Gesetz rückt in greifbare Nähe

24.03.22 17:01 Uhr

Beschränkungen für Google, Facebook & Co. - EU-Einigung auf Digital-Gesetz rückt in greifbare Nähe | finanzen.net

Die EU könnte bei der Digital-Gesetzgebung einen großen Schritt nach vorn machen und neue Regeln für Tech-Riesen beschließen.

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Es gilt als wahrscheinlich, dass sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am Donnerstag auf ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) einigen. Der DMA soll die Marktmacht von Tech-Giganten wie Facebook und Google einhegen.

"Voraussichtlich wird das Ganze dort dann abgeschlossen", sagte Parlamentsverhandler Andreas Schwab (CDU) vor der Verhandlungsrunde (Beginn 15.00 Uhr). Für die Unternehmen soll der DMA teils strenge Vorgaben bedeuten, für ihre Konkurrenz einen faireren Wettbewerb und für Verbraucher mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten. René Repasi (SPD) sieht einen Paradigmenwechsel in der Regulierung digitaler Märkte. "Das ist uns gelungen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Europa sei hier Vorreiter.

Der DMA ist Teil eines großen Digital-Pakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgestellt hat. Der zweite Teil ist das Gesetz über Dienste (Digital Services Act, DSA), über das Parlament und EU-Staaten noch verhandeln. Der DSA befasst sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie Hassrede oder gefälschten Produkten.

Zuletzt hat die EU sich Anfang des Jahrtausends umfassende Regeln fürs Internet gegeben. Heutzutage wird immer wieder beklagt, das Internet sei ein rechtsfreier Raum und es sei schwierig, bestehende Regeln durchzusetzen. So konnte das Wettbewerbsrecht aus der analogen Welt die schnelle Konzentration von Nutzern und Marktmacht bei wenigen Digitalkonzernen bislang nicht verhindern.

Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges "Zugangstor" zum Endverbraucher sind. Diese sogenannten Gatekeeper müssen künftig bestimmte Ver- und Gebote beachten. Als mögliche Definition steht im Raum, dass fragliche Unternehmen einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben müssen.

Zudem müssten sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzer und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben. Zu diesen Plattformdiensten dürften etwa Suchmaschinen wie Google und Soziale Medien wie Facebook gehören. Betroffen wären zunächst wohl in erster Linie die US-Unternehmen Google, Amazon, Facebook und Apple.

Ihren zentralen Plattformdiensten soll etwa verboten werden, eigene Produkte und Angebote bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz zu behandeln. Nutzer sollen vorinstallierte Apps häufiger löschen können. Auch sollen Verbraucher einen Dienst nutzen können, ohne der Datenbündelung über alle Angebote eines Gatekeepers hinweg zustimmen zu müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen und sogar strukturelle Maßnahmen wie die Zerschlagung eines Unternehmens.

Offene Fragen betreffen etwa die mögliche Verpflichtung für Messenger-Dienste wie WhatsApp, sich dafür zu öffnen, Nachrichten von Nutzern anderer Anbieter auch in Gruppenchats empfangen zu können. Auch bei der Frage personalisierter Werbung für Minderjährige müssen EU-Parlament und EU-Staaten sich noch einigen.

Sollte es zu einem Deal kommen, müssten beide Seiten die Einigung noch formell bestätigen. In Kraft treten dürfte das Gesetz frühestens Anfang Oktober, wohl eher Anfang 2023. Anschließend würde eine mehrmonatige Übergangsfrist für die Unternehmen gelten.

/wim/DP/zb

BRÜSSEL (dpa-AFX)

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