Nach fast drei Jahrzehnten: Aer Lingus gewinnt Rechtsstreit um Landegebühren - in Land, das sie nie anflog
Aer Lingus fliegt zwar auf der Langstrecke – aber hauptsächlich gehen die Flüge dann über den Atlantik. Indien stand noch nie auf der Liste der angeflogenen Ziele der irischen IAG-Tochter. Dennoch hat die Fluggesellschaft dort über 100.000 Euro Landegebühren bezahlen müssen – vor 28 Jahren. Die bekommt sie nun von der Flughafenbehörde des Landes zurück.Begonnen hatte alles 1993. Damals flogen zwei Boeing 737 von Aer Lingus im Wet-Lease für die indische Fluggesellschaft East West Airlines. Drei Jahre lang vermieteten die Iren die Flieger inklusive Crews an die indische Fluglinie.Behörde beschlagnahmte Boeing 7371996 ging East West Airlines pleite. Und Aer Lingus wollte ihre Flieger aus Indien zurückholen. Doch das gelang nicht. Denn die Flughafenbehörde Airports Authority of India hatte die Boeing 737 beschlagnahmt. Der Grund: noch ausstehende Landegebühren von East West Airways.Indien machte Aer Lingus dafür verantwortlich, die Gebühren zu zahlen – weil es immerhin die irischen Flugzeuge waren, welche die Flüge durchgeführt hatten. Um ihre Jets zurückzubekommen, war die Fluglinie gezwungen, eine Bürgschaft zu stellen, um unbezahlten Gebühren zu decken. So gelangte sie wieder an die Boeing 737. Doch Aer Lingus sah das nicht ein und klagte.Aer Lingus bekommt RechtÜber fast drei Jahrzehnte erstreckte sich der Rechtsstreit. Jetzt hat die irische Fluggesellschaft gewonnen. Sie erhält von der Flughafenbehörde 10 Millionen Rupien – rund 100.000 Euro. Eine indische Anwaltskanzlei, die im Namen von Aer Lingus auftrat, hat erfolgreich argumentiert, dass die Behörde keine Rechtsgrundlage habe, um Lande- und Parkgebühren von Aer Lingus als Flugzeug-Eigentümerin zu verlangen, wenn die Betreiberin zu dem Zeitpunkt eine andere Fluggesellschaft war.Die Fachzeitung India Business Law Journal nennt das Urteil «bahnbrechend». Es werde «das Luftverkehrsrecht und die betriebliche Haftung erheblich beeinflussen».Weiter zum vollständigen Artikel bei aeroTELEGRAPH
Quelle: aeroTELEGRAPH
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