Bayer-Aktie legt zu: US-Richter senkt Bayer-Strafe in Glyphosat-Prozess deutlich - Trotzdem Berufung
Eine geringere Strafe für Bayer in einem Glyphosat-Prozess in den USA sorgt in Leverkusen nicht unbedingt für Freudensprünge.
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Zwar reduzierte ein US-Richter den von Geschworenen geforderten Schadenersatz um rund 55 Millionen US-Dollar auf etwas mehr als 25 Millionen Dollar (rund 22,2 Mio Euro), am grundsätzlichen Problem für Bayer ändert das aber nichts. Bayer und der 2018 von dem DAX-Konzern gekaufte Saatgutriese Monsanto sind in den USA weiterhin mit mehr als 13 400 Klagen wegen möglicher Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter konfrontiert. Und die aktuelle Entscheidung des Richters Vince Chhabria wird die Kläger und ihre Anwälte kaum entmutigen.
"Auf Basis der im Prozess vorgelegten Beweise, verdient Monsanto eine Bestrafung", schrieb Chhabria in seiner Urteilsbegründung. Sie unterstützten die Schlussfolgerung der Geschworenen, dass Monsanto mehr auf ein Herunterspielen von Sicherheitsbedenken bedacht gewesen sei, als die Sicherheit des Produktes zu gewährleisten.
Am eigentlichen Schadenersatz von gut fünf Millionen Dollar für den Kläger Edwin Hardeman hielt Chhabria denn auch fest. Den Strafschadenersatz, der im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt werden kann, senkte der Richter allerdings von 75 auf 20 Millionen Dollar - aber vor allem, weil das Verhältnis von regulärem zu Strafschadenersatz sonst den verfassungsrechtlich angemessen Rahmen überschritten hätte.
Genau diese Entscheidungen verdeutlichen laut dem Analysten Michael Leacock vom Investmenthaus Mainfirst die eigentliche Crux für Bayer. So könne der Konzern weiterhin offenbar nicht beweisen, dass Glyphosat sicher sei, was im Umkehrschluss Geschworene zur Annahme verleiten könnte, dass das Produkt unsicher sei. Auch in weiteren Prozessen könnten die Geschworenen daher zugunsten der Kläger entscheiden.
Bayer betont indes weiterhin die Sicherheit von Glyphosat und verweist auf zahlreiche wissenschaftliche Studien. In einer Mitteilung bezeichnet ein Unternehmenssprecher die Verringerung der Strafe zwar als einen "Schritt in die richtige Richtung". Gleichzeitig zweifeln die Leverkusener aber die Entscheidung über einen Schadenersatz grundsätzlich an, da sie nicht durch die vorgelegten Beweise gestützt werde und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen stehe. Bayer kündigte daher an, bei einem Berufungsgericht Widerspruch einzulegen.
Hardeman war der zweite Fall, der verhandelt wurde, und den Bayer dann im März verloren hatte. Auch beim ersten Fall aus dem Jahr 2018 wurde die Strafe später stark verringert. Im jüngsten Fall im Mai hatte eine US-Jury einem an Krebs erkrankten Rentnerehepaar insgesamt sogar umgerechnet gut zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Allerdings kündigte Bayer auch hier umgehend an, das Urteil anzufechten.
Der Leverkusener Konzern hatte Monsanto im vergangenen Jahr für rund 63 Milliarden Dollar übernommen, was sich als sehr riskant entpuppte und von vielen Investoren harsch kritisiert wird. Die Aktionäre verweigerten Bayer-Chef Werner Baumann auf der Hauptversammlung Ende April sogar die Entlastung. Von einer "Schande" und einem "Scherbenhaufen" war mit Blick auf den Monsanto-Kauf da die Rede. Wenn auch ohne rechtliche Folgen, war es mehr als nur eine gelbe Karte, nachdem Bayers Börsenwert angesichts der hohen drohenden Rechtslasten zwischenzeitlich sogar unter den Monsanto-Kaufpreis gefallen war. Trotz der jüngsten Kurserholung notieren der Papiere immer noch fast 36 Prozent tiefer als vor der ersten Prozessschlappe vor knapp einem Jahr.
Für viele Analysten sind die erwarteten finanziellen Belastungen durch die vielen Tausend Glyphosat-Klagen damit aber über Gebühr in den Kurs eingepreist. Laut Gunther Zechmann von Bernstein Research sind es mittlerweile schon Kosten von fast 30 Milliarden Euro, die vom Aktienkurs reflektiert würden. Das liegt deutlich über den pessimistischen Expertenschätzungen.
Mainfirst-Expert Leacock etwa rechnet mit rund 10 Milliarden Euro für den Fall eines Vergleichs mit der Klägerseite. Einen Vergleich hält er für das wahrscheinlichste Szenario, "egal wie schwierig dies für Wissenschaftler zu verdauen wäre."
Bis es soweit ist, dürfte aber noch viel Zeit vergehen. Zwar werden solche Massenklagen in den USA früher oder später meist mit einem großen Vergleich beigelegt, nach bislang erst drei Gerichtsschlappen und noch keinem einzigen Berufungsprozess dürfte Bayer dazu aber wohl noch nicht bereit sein, glaubt ein Händler.
Richter Chhabria, bei dessen Gericht in San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, drängt die Streitparteien allerdings bereits zu einer gütlichen Einigung und setzte daher unlängst einen weiteren als Musterfall gedachten Prozess auf unbestimmte Zeit aus. Zuletzt war daher der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter bestellt worden. Und immerhin: Bayer hatte zumindest angekündigt, sich konstruktiv in die Mediation einbringen zu wollen.
Druck dürfte dabei aber auch von anderer Seite kommen. So mischt der für sein aggressives Gebaren bekannte US-Milliardär und Investor Paul Singer mit seinem Hedgefonds Elliott inzwischen bei Bayer mit. Elliott ist mit insgesamt 1,1 Milliarden Euro an den Leverkusenern beteiligt.
Als die Beteiligung Ende Juni offiziell wurde, gab sich Elliott zwar zahm und lobte die jüngsten Schritte, mit denen Bayer die Glyphosat-Klagewelle bewältigen will. So hatte Bayer einen Aufsichtsratsausschuss gegründet, der die Causa Glyphosat vorantreiben soll, etwa durch Beratung des Vorstands und Vorschläge zur Prozessstrategie. Wie lange Singer ruhig bleiben wird, ist allerdings offen.
Das passiert mit der Bayer-Aktie
Bayer-Aktien haben am Dienstagmorgen nach einer Reduzierung der Strafe in einem Glyphosat-Prozess zugelegt. Kurz nach Handelsbeginn gewannen die Anteilsscheine im XETRA-Handel zeitweise 2,03 Prozent. Zum Handelsende schmolzen die Gewinne jedoch etwas ab. Letztlich legte der Anteilsschein noch 0,77 Prozent auf 59,08 Euro zu.
Ein Händler rechnet allerdings nicht damit, dass sich die vorbörslichen Kursgewinne im Xetra-Handel in dieser Höhe fortsetzen. Denn schon im August beginne der nächste Glyphosat-Prozess. Erst mit der Aussicht auf eine große Lösung des Glyphosat-Komplexes mit rund 13 400 anhängigen Klagen in den USA werde der Aktienkurs wohl eine durchgreifende Erholung erleben.
SAN FRANCISCO (dpa-AFX)
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