Koalition für App-Fairness

EU-Kommission ficht Gerichtsentscheid zu Apples Steuern in Irland an - Kritiker organisieren sich - Apple-Aktie dreht ins Plus

25.09.20 17:28 Uhr

EU-Kommission ficht Gerichtsentscheid zu Apples Steuern in Irland an - Kritiker organisieren sich - Apple-Aktie dreht ins Plus | finanzen.net

Kritiker der App-Store-Regeln von Apple haben sich in einer Organisation zusammengeschlossen.

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Unter den 13 ersten Mitgliedern der Koalition für App-Fairness sind unter anderem der Musikstreaming-Marktführer Spotify und sein Konkurrent Deezer, die Spielefirma Epic Games und der Verlegerverband European Publishers Council. Die am Donnerstag vorgestellte Koalition prangert speziell die Abgabe von 30 Prozent bei digitalen Inhalten und Abos, die über die Apple-Plattform verkauft werden.

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Außerdem fordern die Mitglieder, dass auch andere App Stores als der von Apple auf dem iPhone zugelassen werden und App-Anbieter dort auch auf andere Systeme zur Zahlungsabwicklung zurückgreifen können. Apple entgegnet auf solche Kritik stets, dass die Einschränkungen nötig seien, um für die Sicherheit der Nutzer zu sorgen - und mit der Abgabe der App-Store-Betrieb finanziert werde. Bei Abos sinken die Abgaben nach dem ersten Jahr auf 15 Prozent.

Einige Mitglieder der Koalition führen öffentliche Streitigkeiten mit Apple. So wirft Spotify dem iPhone-Konzern vor der EU-Kommission unfairen Wettbewerb vor - weil man einen Teil der Abo-Erlöse an ihn abgeben müsste, während er als Plattform-Betreiber die gesamten Einnahmen von seinem Konkurrenzdienst Apple Music behalten könne. Epic Games, Macher des populären Online-Spiels "Fortnite", sorgte erst kürzlich für Aufsehen mit dem Versuch, in einer Verletzung der App-Store-Regeln virtuelle Inhalte an Apple vorbei zu verkaufen. Apple verbannte daraufhin die App von der Plattform.

EU-Kommission ficht Gerichtsentscheid zu Apples Steuern in Irland an

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Der Streit um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union. Die EU-Kommission kündigte gegen das Urteil des EU-Gerichts Juli wie erwartet Berufung an, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, "dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat".

Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Es war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Vestager persönlich.

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Vestager betonte nun: "Für die Kommission hat es weiterhin höchste Priorität sicherzustellen, dass alle großen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen." Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig. "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, beeinträchtigt dies den fairen Wettbewerb in der Europäischen Union unter Verstoß gegen die Vorschriften für staatliche Beihilfen", betonte Vestager. Deshalb müsse die Kommission alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen.

Apple gab sich zuversichtlich, dass der EuGH das Urteil bestätigt. "Das Gericht der EU hat die Entscheidung der Europäischen Kommission im Juli kategorisch für nichtig erklärt, und die Fakten haben sich seither nicht geändert", betonte der iPhone-Konzern. Die Berufung "wird jedoch nichts an den faktischen Schlüssen des Gerichts der EU ändern, die gezeigt haben, dass wir uns in Irland immer an das Gesetz gehalten haben, so wie wir das überall tun, wo wir tätig sind".

Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Die Apple-Aktie notierte am Freitag an der NASDAQ zunächst schwächer, schafft dann in einem freundlicheren Gesamtmarkt aber den Sprung in die Gewinnzone und legt zuletzt um 2,13 Prozent auf 110,53 US-Dollar zu.

(dpa-AFX / Dow Jones)

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