Alphabet-Aktie dreht ins Plus: Google stellt Wettbewerbsbeschränkung bei Automotive und Maps ab

Google hat sich im Zuge einer Vereinbarung mit dem Bundeskartellamt verpflichtet, mehrere Wettbewerbsbeschränkungen bei seinen Maps und Automotive Services gegenüber europäischen Fahrzeugherstellern abzustellen.
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Dies teilte das Bundeskartellamt mit, das bei dem Verfahren die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angewandt hat.
Google hat sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, die in den Google Automotive Services enthaltenen Dienste - Google Maps, Google Play und Google Assistant - künftig auch einzeln zu lizenzieren. Das bedeutet, dass Autohersteller mit In-Vehicle-Infotainment-Systemen in Fahrzeugen künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf - auch mit Eigenentwicklungen - kombinieren können, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Google habe sich auch verpflichtet, die gemeinsame Verwendung seiner Maps-Dienste mit denen konkurrierender Anbieter nicht mehr zu blockieren. Somit dürfen Karteninhalte von Google künftig auch auf Drittkarten wie zum Beispiel von OpenStreetMap dargestellt werden.
Außerdem habe Google sich bereiterklärt, restriktive Vertragsgestaltungen aufzuheben, mit denen bisher Kunden Anreize zur Präferenz von Google-Diensten gegenüber Wettbewerbern erhielten, zum Beispiel über Standardeinstellungen von Google-Produkten. Google habe sich verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für die Interoperabilität mit Diensten anderer Anbieter zu schaffen.
"Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen", sagte Mundt. "Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
Die Vereinbarung eröffne Mundt zufolge neue Chancen für konkurrierende Anbieter von Karten und Infotainment. Sie könnten beispielsweise gemeinsam mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment in Fahrzeugen entwickeln.
Google teilte in einer separaten schriftlichen Stellungnahme mit, seine Plattformen und Dienste hätten anderen Unternehmen schon immer Wahlmöglichkeiten geboten, und seine Bedingungen seien Branchenstandard. "Wir werden unsere Kunden weiterhin mit innovativen, hilfreichen Produkten für Endnutzer unterstützen", sagte der deutsche Google-Sprecher Ralf Bremer.
Laut Bundeskartellamt gelten die Google-Zusagen für Pkws, die in Deutschland zugelassen sind oder werden. Darüber hinaus gelten sie - wegen der EU-weit einheitlichen Zulassungsbedingungen - für den gesamten europäischen Markt und - wegen der internationalen Entwicklungspraxis der Automobilbranche - auch in anderen Ländern und Regionen. Bei Maps gelten die Vereinbarungen für alle Lizenznehmer mit Rechnungsadresse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Die an der NASDAQ gelistete Alphabet-Aktie stieg 9,88 Prozent auf 161,06 Dollar. Dies dürfte aber vielmehr der von Donald Trump am Abend verkündeten Zollpause für mehrere Länder zu verdanken sein.
DOW JONES
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Bildquellen: Naypong / Shutterstock.com, ricochet64 / Shutterstock.com
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