Experten-Einschätzung

Google kann vermutlich nicht zum "Vergessen" gezwungen werden

10.01.19 11:39 Uhr

Google kann vermutlich nicht zum "Vergessen" gezwungen werden | finanzen.net

Suchmaschinen wie Google können durch die Regulierer in der EU wohl nicht dazu gezwungen werden, das "Recht auf Vergessen" auch weltweit umzusetzen.

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Zu diesem Ergebnis kommt Generalanwalt Maciej Szpunar am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Gericht muss der Einschätzung des Generalanwalts nicht folgen, tut dies aber oft.

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Sollte das Gericht im Sinne der Empfehlung urteilen, wäre dies ein großer Erfolg für Google und die Muttergesellschaft Alphabet. Der Konzern wehrt sich seit drei Jahren gegen eine Forderung der französischen Datenschutzbehörde, das europäische Prinzips des "Rechts auf Vergessen" weltweit umzusetzen.

Generalanwalt Szpunar argumentierte jedoch, wenn die EU außerhalb des Staatenbundes das Streichen von Inhalten einfordere, dann könnten andere Länder ihrerseits darauf drängen, bestimmte Inhalte innerhalb Europas zu blockieren. Wie sich das Gericht nun entscheidet, wird erst mit dem Urteil in einigen Monaten feststehen. Google hatte zunächst keine Stellungnahme zu dem Thema.

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Der Internetkonzern hatte argumentiert, das Übertragen des europäischen Rechts auf das Vergessen auf andere Länder würde deren Souveränität verletzen. Diktatoren und Tyrannen könnten dann auch darauf drängen, dass unliebsame Berichte auch außerhalb der eigenen Landesgrenzen unzugänglich gemacht werden.

Seit 2014 können EU-Bürger von Google verlangen, dass Links im Internet zu persönlichen Informationen gelöscht werden. Der Suchmaschinenbetreiber muss dann abwägen, ob die Informationen - etwa bei bekannten Persönlichkeiten - im öffentlichen Interesse sind. In 1,1 Millionen Fällen hatte der Internetkonzern die Links tatsächlich gelöscht.

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