Börsengang: Urteil pro Telekom-Aktionäre

Mehr als 16 Jahre nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom sind enttäuschte Kleinanleger einem Schadenersatz einen entscheidenden Schritt nähergekommen.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einem Musterverfahren, dass das Unternehmen im damaligen Verkaufsprospekt einen schwerwiegenden Fehler zur US-Beteiligung Sprint verschuldet hat.
Der Musterkläger, ein Rentner aus Schwaben, ist kürzlich verstorben. Seinen Anspruch machen nun die Erben geltend. Die mehr als 16.000 weiteren Kläger müssen sich aber bis zu einem Schadenersatz weiter gedulden. Zunächst steht der Telekom der Gang zum Bundesgerichtshof offen. Dies werde in den kommenden Tagen geprüft, sagte deren Anwalt der Deutschen Presse-Agentur.
Das Gericht entschied darüber hinaus, dass nur in jedem Einzelfall geklärt werden könne, ob der jeweilige Anleger bei seiner Kaufentscheidung den Börsenprospekt überhaupt berücksichtigt hatte. Aktienkäufer, die sich nicht den Klagen angeschlossen hatten, haben keine Aussicht auf Entschädigung. (Redaktion Euro am Sonntag)
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