EU-Kommission sieht von Defizitverfahren gegen Österreich ab

17.01.25 13:55 Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach Prüfung von aus Wien neu vorgelegten Plänen zur Reduzierung der Neuverschuldung leitet die Europäische Kommission kein Strafverfahren gegen Österreich ein. Die Brüsseler Behörde sei der Ansicht, dass mit dem geplanten Maßnahmenpaket das Defizit 2025 unter die vorgeschriebene Grenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts sinken könnte, schrieb der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in einem Brief an Österreichs Finanzminister Gunter Mayr. "Auf dieser Grundlage wird die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Vorschlag zur Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Österreich vorlegen."

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Zuvor hatte Defizitverfahren gedroht

Ende November hatte die Kommission nach Überprüfung der Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten geschätzt, dass Österreich das Defizitkriterium der EU-Schuldenregeln nicht einhalten werde. Weil in den nächsten Jahren ohne nötige Reformen kein Sinken zu erwarten sei, hatte sie erwogen, dem Rat das Feststellen eines übermäßigen Defizits vorzuschlagen. Darauf folgen kann ein sogenanntes Defizitverfahren, das Staaten zu solider Haushaltsführung bringen soll.

Am Montag hatten sich die rechte FPÖ und die konservative ÖVP, die derzeit über eine Koalition verhandeln, zunächst für 2025 auf einen Kurs zur Konsolidierung des Budgets geeinigt und ihn in Brüssel eingereicht. Dieser Kurs setzt aktuell auf Sparmaßnahmen und kaum auf strukturelle Einschnitte wie zum Beispiel bei den Renten. Im Frühjahr wolle die Kommission die österreichische Haushaltslage neu bewerten, hieß es nun.

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Verfahren sollen für Stabilität in Eurozone sorgen

Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.

Das EU-Regelwerk für Staatsschulden und Defizite, das auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt wird, schreibt vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden./rdz/DP/men