Facebook prüft Löschen von Bildern
Das Landgericht Würzburg hat am Montag die aufsehenerregende Verhandlung zwischen Facebook und einem syrischen Flüchtling wegen verleumderischer Fotomontagen vertagt.
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Auf Vorschlag des Gerichts wollen die Anwälte des sozialen Netzwerks Facebook nun prüfen, ob die beanstandeten Bilder und alle künftig vom Kläger gemeldeten Beiträge europaweit gelöscht werden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, will das Gericht am 7. März eine Entscheidung verkünden.
"Wir erlassen einstweilige Verfügungen nur dann, wenn uns alles hundertprozentig plausibel erscheint", sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Anwälte beider Seiten hatten zuvor zahlreiche Argumente ausgetauscht. Das Gericht hatte zunächst einen Vergleich mit Zahlung von Schmerzensgeld vorgeschlagen - Facebook lehnte jedoch ab.
Grundfrage des Prozesses ist, in welchem Ausmaß Facebook selbst tätig werden muss, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen. Der Flüchtling Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden war. Damit wurde der fälschliche Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. "Das Foto hat mein Leben verändert", sagte er am Montag. In der Schule werde über ihn gelacht, viele Menschen redeten schlecht über ihn.
Die Posts, die ihn neben Terroristen zeigen, wurden hundertfach geteilt. Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Anas M. wollte aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss.
Sein Anwalt argumentierte, die Bilder seien lediglich in Deutschland gesperrt und könnten aus dem Ausland abgerufen werden. Zudem seien sie erneut hochgeladen worden. Als Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook hätte das soziale Netzwerk die Bilder trotz Meldung durch Nutzer häufig nicht angesehen. Facebooks Anwälte verwiesen darauf, dass ein Filtern sämtlicher neuer Bilder und Inhalte erheblichen Aufwand erfordere. Ob sie den betreiben wollen oder eventuell müssen, wird sich in spätestens drei Wochen zeigen./fha/DP/stw
WÜRZBURG (dpa-AFX)
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Bildquellen: Annette Shaff / Shutterstock.com, dolphfyn / Shutterstock.com
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Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)
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10.01.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Buy | UBS AG | |
09.01.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Outperform | Bernstein Research | |
06.01.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Buy | Jefferies & Company Inc. | |
20.12.2024 | Meta Platforms (ex Facebook) Outperform | RBC Capital Markets | |
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02.02.2023 | Meta Platforms (ex Facebook) Halten | DZ BANK | |
27.10.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Neutral | JP Morgan Chase & Co. | |
28.07.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Neutral | JP Morgan Chase & Co. | |
21.07.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Neutral | JP Morgan Chase & Co. | |
29.06.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Neutral | JP Morgan Chase & Co. |
Datum | Rating | Analyst | |
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12.05.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Hold | HSBC | |
05.12.2019 | Facebook Reduce | HSBC | |
31.01.2019 | Facebook Sell | Pivotal Research Group | |
31.10.2018 | Facebook Sell | Pivotal Research Group | |
12.10.2018 | Facebook Sell | Pivotal Research Group |
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