VW: Erste Kunden erhalten Zahlungen aus dem Diesel-Vergleich - Aktionärsvereinigung setzt Sonderprüfung durch
Der VW-Konzern hat damit begonnen, die Vergleichssummen aus dem Diesel-Vergleich auszubezahlen.
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Die ersten 15 000 Kunden hätten ihr Geld bereits auf dem Konto, teilte Volkswagen am Donnerstag mit. Bis Ende der kommenden Wochen sollen alle rund 200 000 Verbraucher Geld erhalten, deren Vergleichsabschluss Volkswagen am 20. April - also mit Ablauf der regulären Frist - bestätigt hat. Mittlerweile habe sich VW mit über 240 000 Diesel-Fahrern auf einen Vergleich geeinigt. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen sie nun Zahlungen zwischen 1350 und 6250 Euro erhalten. VW zahlt insgesamt über 750 Millionen Euro aus.
Auf den Diesel-Vergleich hatten sich der VW-Konzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Anfang des Jahres verständigt. Er sieht vor, dass vom Dieselskandal betroffene Verbraucher Entschädigungszahlungen für den Wertverlust ihrer Diesel-Fahrzeuge bekommen. Um für den Vergleich berechtigt zu sein, mussten sich Verbraucher der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen den Konzern anschließen. Nach dem Ablauf der verlängerten Vergleichsfrist Ende April nahmen die Verbraucherschützer die Klage dann zurück.
Aktionärsvereinigung setzt Sonderprüfung durch
Volkswagen kann derweil eine externe Prüfung der Vorgänge um den Dieselskandal nach einem jahrelangen juristischen Tauziehen nicht verhindern.
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte einen von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) beantragten Sonderprüfer. Mit seinem Beschluss vom 28. April (9 W 69/19), der Reuters am Donnerstag vorlag, wies der 9. Zivilsenat eine Beschwerde des Autobauers gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hannover zurück und bestellte den Gutachter. Eine Rechtsbeschwerde ließen die Celler Richter nicht zu.
"Es war ein langer und steiniger Weg", erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Aber nun sei endgültig klar, dass die Vorgänge rund um den Dieselskandal einer Sonderprüfung unterzogen würden. Das sei für den Anlegerschutz in Deutschland ein historischer Erfolg. Volkswagen lehnte einen Kommentar ab.
Kleinaktionäre und Aktionärsverbände fordern seit Jahren eine Aufklärung durch einen externen Gutachter, bissen bisher aber auf Granit. Sie stoßen sich daran, dass der Autobauer anfangs zwar angekündigt hatte, den Bericht der mit der Aufklärung von "Dieselgate" betrauten US-Kanzlei Jones Day zu veröffentlichen, sich nach der Einigung mit der US-Justiz aber anders entschied. Stattdessen veröffentlichte VW lediglich eine Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse ("Statement of Facts"), die auf Erkenntnissen von Jones Day basiert. Um die Veröffentlichung der geheimen Ermittlungsergebnisse zum Dieselskandal wurde lange erbittert juristisch gerungen. Im Juli 2018 erlaubte das Bundesverfassungsgericht der Staatsanwaltschaft München, beschlagnahmte Dokumente aus der von Volkswagen beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day auszuwerten. Der Skandal um millionenfach manipulierte Abgaswerte, mit denen Umweltvorschriften unterlaufen wurden, war 2015 von den Umweltbehörden in den USA aufgedeckt worden. Die Wiedergutmachung hat den Wolfsburger Konzern bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet.
/dhu/DP/jha
WOLFSBURG (dpa-AFX) / (Reuters)
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