Bundestag beschließt geänderte Erhebung der Gasspeicherumlage

20.12.24 09:59 Uhr

Von Andreas Kißler

DOW JONES--Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen bei der Erhebung der Gasspeicherumlage vorsieht. SPD, Grüne und Union stimmten dem Gesetzentwurf zu, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekanntgab. Konkret soll laut Bundestag die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Gasspeicherumlage in Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geändert werden. Der Gesetzentwurf sei der Bundesregierung zufolge nötig geworden, weil die EU-Kommission in einem Prüfverfahren zu der Auffassung gelangt sei, dass die auf Grundlage von Paragraf 35e EnWG festgelegte Berechnungsmethode mit später in Kraft getretenen EU-Verordnungen unvereinbar sei.

Zudem verteuere die Gasspeicherumlage durch die Belastung der Grenzübergangspunkte beziehungsweise virtuellen Kopplungspunkte den Gastransit durch Deutschland dermaßen, dass mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten die Diversifikation ihrer Gasbezugsquellen erschwert werde. Damit stehe die Gasspeicherumlage den gemeinsamen Bestrebungen der EU entgegen, unabhängig von russischem Erdgas zu werden.

Die Zweifel der Brüsseler Kommission sollen durch eine künftige Beschränkung der Erhebung der Umlage auf inländische Entnahmestellen ausgeräumt werden. Die Umlage soll deshalb laut dem Beschluss ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung und mit Standardlastprofilverfahren auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben werden. Grenzübergangspunkte und virtuelle Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage beteiligt wurden, sollen zukünftig nicht mit der Gasspeicherumlage belastet werden.

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December 20, 2024 03:59 ET (08:59 GMT)