Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Januar 2025
Wichtige gesetzliche Änderungen und Termine, die den Januar prägen. Was man ab Januar 2025 unbedingt wissen sollte, hier im Überblick.
• Mindestlohn wird angehoben
• Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Januar in ausgewählten Regionen eingeführt
• Deutschlandticket wird teurer
Mindestlohn und Minijobs: Mehr verdienen ab Januar
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Damit wird die Einkommenssituation vieler Arbeitnehmer verbessert. Auch für Minijobber gibt es eine Anpassung: Die Verdienstgrenze erhöht sich von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Auf das Jahr gerechnet sind das 6.672 Euro.
Pflegeversicherung: Höhere Beiträge
Zum Jahreswechsel steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen künftig 4,2 Prozent, während Familien mit Kindern je nach Anzahl weniger zahlen - bis zu einem Mindestbeitrag von 2,6 Prozent für Familien mit fünf oder mehr Kindern. Damit soll die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung gewährleistet werden.
Dynamische Preise für Haushalte mit Smart Metern
Ein weiteres Novum ist die Verpflichtung der Stromanbieter, ab Januar dynamische Tarife für Haushalte mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) anzubieten. Diese Tarife orientieren sich an den stündlich schwankenden Strombörsenpreisen. Dies könnte für Haushalte mit hohem und flexibel steuerbarem Verbrauch, wie etwa bei Nutzung eines E-Autos oder einer Wärmepumpe, attraktiv sein. Verbraucherzentralen warnen jedoch vor den Risiken schwankender Strompreise, insbesondere für Haushalte mit wenig Spielraum, ihren Verbrauch zu verlagern.
Elektronische Patientenakte und Amalgamverbot
Ab dem 15. Januar startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in vier Modellregionen (Hamburg, Franken und Teile von NRW). Die Pilotphase dauert vier bis sechs Wochen, bevor die ePA deutschlandweit eingeführt wird. Die ePA bietet die Möglichkeit, ärztliche Dokumente wie Arztbriefe und Befunde zentral zu speichern. Auch eRezepte und Medikationspläne können dort eingesehen werden.
Zudem dürfen Zahnärzte ab Januar 2025 kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwenden. Stattdessen kommen selbst adhäsive Materialien aus Kunststoff ohne Zuzahlung zum Einsatz. Bestehende Amalgamfüllungen können jedoch weiterhin im Mund verbleiben.
Teureres Deutschlandticket
Das Deutschlandticket bleibt zwar eine attraktive Option für Pendler, wird jedoch teurer. Ab Januar kostet es 58 Euro statt 49 Euro pro Monat. Verbraucher sollten prüfen, ob das Ticket bei ihrem Fahrverhalten weiterhin rentabel ist. Es kann monatlich gekündigt und bei Bedarf später neu abonniert werden.
Redaktion finanzen.net
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