Bundesrat beschließt besseren Schutz des Verfassungsgerichts
Von Andreas Kißler
DOW JONES--Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit zuvor vom Bundestag beschlossene Änderungen des Grundgesetzes gebilligt, mit denen das Bundesverfassungsgericht künftig besser gegen politische Einflussnahme geschützt werden soll. Wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts sollen dafür im Grundgesetz festgeschrieben werden. Demnach werden die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren im Grundgesetz verankert, ebenso wie die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate.
Zudem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Bisher sind solche Vorgaben im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das aber anders als das Grundgesetz mit einfacher Mehrheit vom Bundestag geändert werden kann. "Aus dem Abstand von mittlerweile etwa 75 Jahren ist es angemessen, die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen, wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist", heißt es in dem Gesetz.
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December 20, 2024 04:17 ET (09:17 GMT)