BGH prüft Haftung von Geschäftsführern für Kartellbußgelder

11.02.25 05:49 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die Frage, ob Unternehmen ihre Geschäftsführer und Vorstände für Kartellbußgelder in Regress nehmen können. Das Bundeskartellamt hatte 2018 gegen mehrere Edelstahlbetriebe wegen Preisabsprachen Bußgelder verhängt. Eines dieser Unternehmen verlangt von seinem früheren Geschäftsführer die Erstattung des Bußgelds sowie Schadenersatz für daraus folgende Schäden. Zudem hatte eine zur selben Unternehmensgruppe gehörende AG geklagt. (Az. KZR 74/23)

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Die Unternehmen argumentieren, der ehemalige Chef habe durch die Mitwirkung an den Preisabsprachen seine Pflichten als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied verletzt. Die Klage hatte am Oberlandesgericht Düsseldorf zuletzt weitestgehend keinen Erfolg. Dem Gericht zufolge erstreckten sich die Vorschriften zur Haftung der Leitungsorgane nicht auf solche Schäden, die aus verhängten Bußgeldern entstehen. Das würde sonst den Zweck des Kartellbußgelds vereitelt - nämlich, das Vermögen der Gesellschaft nachhaltig zu treffen. Ob der Kartellsenat des BGH am Dienstag schon eine Entscheidung fällt, ist unklar./jml/DP/jha