Deutsche Post verliert ihr Monopol der Knöllchenzustellung
Möglicherweise wird Ihr nächstes Knöllchen nicht mehr von der Deutschen Post zugestellt.
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Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) hat eine Pressemitteilung der Deutschen Post bestätigt. Der Postzustellungsauftrag der Deutschen Post wird ab dem 01.09.2016 umsatzsteuerpflichtig. Die Finanzgerichte haben dies aufgrund langjähriger Rechtstreitigkeiten mit Konkurrenzunternehmen entschieden.
Der Kostenaufschlag von 19% gilt nun auch bei der Deutschen Post. Auswirkungen der Mehrwertsteuer zeigen sich gerade bei öffentlichen Auftraggebern. Diese werden im Gegensatz zu Unternehmen die größere Probleme haben, diese neuen Zusatzkosten, an anderer Stelle wieder einnehmen zu können. Obwohl der Preis für die Briefzustellung steigt, haben Behörden dadurch Freiheit gewonnen. Nun können sie frei auf dem Markt wählen und so auch regionale Konkurrenten für ihre Postzustellungsdienste verpflichten.
Kleinkunden sind von den Änderungen nicht betroffen. Ihre Leistungen fallen unter den Universaldienst, also sind es Grundversorgungsaufträge für die Bevölkerung und bleiben daher steuerbefreit.
Der Markt der Briefzustellung wird dadurch definitiv wettbewerbsfähiger. Bisher besaß die Deutsche Post das Monopol auf die förmliche Zustellung amtlicher Schriftstücke, da sie durch die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht die günstigsten Preise aufrufen konnte. Diese Kosteneinsparung lockte viele neue Kunden für sie an. Dementsprechend wurden den bisher verdrängten Briefzustellern mit der Mehrwertsteuerpflicht für die Deutsche Post viele Türen geöffnet, sich auf dem Markt zu etablieren.
Ein Verband der Konkurrenz geht davon aus, dass möglicherweise Steuernachzahlungen in Millionenhöhe von der Deutschen Post fällig werden könnten. Diesen Vorwurf wies der Sprecher der Deutschen Post zurück. Er meinte, sie würden am Ende weder Nachzahlungen noch Erstattungen erwarten.
Laut Experten sollte die Post jedoch besorgt sein, denn laufende Aufträge könnten aufgelöst werden und dadurch viele Kunden vorloren gehen. Auch dies verneinte der Postsprecher allerdings.
Wie es der Deutschen Post aber tatsächlich ergehen wird, wird sich erst ab September zeigen.
Redaktion finanzen.net
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Datum | Rating | Analyst | |
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30.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
28.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Outperform | Bernstein Research | |
24.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
17.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Outperform | Bernstein Research | |
16.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Buy | Goldman Sachs Group Inc. |
Datum | Rating | Analyst | |
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24.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Deutsche Bank AG | |
20.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Neutral | UBS AG | |
17.12.2024 | DHL Group (ex Deutsche Post) Equal Weight | Barclays Capital | |
13.11.2024 | DHL Group (ex Deutsche Post) Equal Weight | Barclays Capital | |
12.11.2024 | DHL Group (ex Deutsche Post) Neutral | UBS AG |
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20.11.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
09.11.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
08.11.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
18.10.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
27.09.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. |
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