Apple Pay

Bald strengere Regeln für Apple Pay in Deutschland?

20.05.21 23:05 Uhr

Bald strengere Regeln für Apple Pay in Deutschland? | finanzen.net

Bislang ist Apple Pay der einzige NFC-basierte Bezahldienst, der auf Apple-Geräten funktioniert. Doch das könnte sich bald ändern. Der Finanzausschuss will nun kurz vor Ende der Legislaturperiode darüber abstimmen, ob Apple sein Monopol freigeben muss.

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• Finanzausschuss will Apple Pay-Monopol brechen
• NFC-Schnittstelle soll für Dritte leichter zugänglich sein
• Abstimmung über Gesetzesänderung im Bundestag bereits nächste Woche geplant

Apple Pay ermöglicht das kontaktlose Bezahlen in Geschäften, im Internet und in Apps. Bislang ist dies bekanntlich der einzige Bezahldienst, der auf iPhones und anderen Geräten der Marke funktioniert. Der Finanzausschuss möchte Apple Pay nun zu mehr Öffnung zwingen. Wie das Handelsblatt berichtet, soll eine Anpassung des bereits Ende 2019 geänderten Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG) auf den Weg gebracht werden.

Es ist bereits der zweite Anlauf, Apples Monopol aufzubrechen

Das Gesetz wurde damals im Zuge einer neuen EU-Richtlinie zur Geldwäsche auf den Weg gebracht, erklärt das Handelsblatt. Damals zielte man bereits darauf ab, Apple zur Öffnung seiner NFC-Schnittstelle zu zwingen, was jedoch erfolglos blieb. Die sogenannte NFC-Schnittstelle (Near Field Communication - auch kontaktlose Datenübertragung genannt) ist Apples Datenschnittstelle für Apple Pay. Bislang ist sie nicht generell für beispielsweise Bankangebote geöffnet. Dem Handelsblatt liegen eigenen Angaben zufolge Informationen vor, nach denen schon kommende Woche im Bundestag über die entsprechende Gesetzesänderung abgestimmt würde.

Bestehendes Gesetz soll verschärft werden

Die bestehenden Vorgaben sollen nun nach Plänen des Finanzausschusses verschärft werden. "Der Finanzausschuss hatte sich vorgenommen, die Wirkung des Gesetzes nach einem Jahr zu bewerten, und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Vorgaben nachgeschärft werden müssen," so Berichterstatter für Geldwäschebekämpfung und Bankenregulierung Sepp Müller (CDU) dem Handelsblatt gegenüber. Die Regelung sei im Gesetz "bislang noch nicht klar genug, sie lässt Interpretationsspielraum".

"[…] [Die] Ausgestaltung des Gesetzes [sei] noch nicht so klar, dass Apple nachhaltig dazu gebracht werden konnte, die NFC-Schnittstelle für externe Dienstleister wie Banken und andere Payment-Service-Provider freizugeben", erklärt auch das Onlinemagazin t3n und beruft sich dabei auf einen Payment-Experten aus dem Banking-Technologieumfeld.

Apple versuchte die Gesetzesänderung zu unterbinden

Bei der Änderung des ZAGs gehe es laut t3n auch um die bislang unklaren finanziellen Konditionen für Dritte. So stehe die Höhe des Entgeltes zur Nutzung der Schnittstelle nicht fest. Apple argumentiere, dass man in die Technologie von Apple Pay als Teil des gesamten Sicherheitskonzept des iPhones investiert habe. Es sei also zu wenig, die reinen Nutzungsgebühren für die Nutzung der Schnittstelle zu erheben.

Bis zuletzt habe das Unternehmen versucht, das Vorhaben durch entsprechende Lobbyarbeit zu unterbinden, war jedoch erfolglos geblieben, so t3n. Weiter schreibt das Magazin, Apple argumentiere dabei stets, dass ein Zugriff anderer Akteure auf die NFC-Schnittstelle ein Sicherheitsrisiko sei. Dass Apple Pay die Zahlung nur gegenüber der Gegenstelle auslöse ohne Nutzerdaten preiszugeben, sei laut Apple ein besonderer USP.

Möglicherweise wird bald mehr Klarheit über die Konditionen herrschen, nach denen Dritte das Bezahlverfahren des Unternehmens aus Cupertino nutzen können.

Deniz Pense / Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Justin Sullivan/Getty Images, Zhao jian kang / Shutterstock.com

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