Anspruch auf Schadenersatz?

Meta-Aktie dennoch im Plus: Nutzerfreundliches BGH-Urteil nach Datenraub bei Facebook

18.11.24 21:33 Uhr

NASDAQ-Titel Meta Platforms-Aktie dennoch in Grün: BGH-Urteil nach gravierendem Datenschutzvorfall bei Facebook | finanzen.net

Zig Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, aber auch viele Gerichte und die Anwaltschaft schauen heute gespannt nach Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt nach einem gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook höchstrichterlich, wann ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.

Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge.

Der BGH hat zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die höchstrichterliche Klärung ist entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. (Az. VI ZR 10/24)

Allerdings machte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, deutlich, dass der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust nicht allzu hoch ausfallen könne. Als Beispiel im konkreten Fall nannte Seiters 100 Euro. Konkret muss das Oberlandesgericht Köln den Fall nun in Teilen noch einmal verhandeln und dabei klären, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorlag und wie der Schaden zu bemessen sei.

Weltweit mehr als eine halbe Milliarde Betroffene

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem April 2021: Unbekannte hatten damals Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese hatten die Täter abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Im Anschluss hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum Großteil keinen Erfolg hatten.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields hatte noch nach der Verhandlung vergangene Woche betont, es habe bei dem Vorfall keinen Datenschutzverstoß gegeben, Facebook-Systeme seien nicht gehackt worden. Die Anwälte verwiesen auf mehr als 6.000 gewonnene Verfahren, was einer Erfolgsquote von über 85 Prozent entspreche. Die Meta Platforms-Aktie notiert am Montag im NASDAQ-Handel zeitweise 0,29 Prozent höher bei 555,76 US-Dollar.

/kre/DP/zb

KARLSRUHE (dpa-AFX)

Bildquellen: mundissima / Shutterstock.com, rafapress / Shutterstock.com

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31.10.2024Meta Platforms (ex Facebook) BuyUBS AG
31.10.2024Meta Platforms (ex Facebook) OverweightJP Morgan Chase & Co.
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20.11.2024Meta Platforms (ex Facebook) BuyJefferies & Company Inc.
31.10.2024Meta Platforms (ex Facebook) KaufenDZ BANK
31.10.2024Meta Platforms (ex Facebook) BuyGoldman Sachs Group Inc.
31.10.2024Meta Platforms (ex Facebook) BuyUBS AG
31.10.2024Meta Platforms (ex Facebook) OverweightJP Morgan Chase & Co.
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02.02.2023Meta Platforms (ex Facebook) HaltenDZ BANK
27.10.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
28.07.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
21.07.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
29.06.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
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05.12.2019Facebook ReduceHSBC
31.01.2019Facebook SellPivotal Research Group
31.10.2018Facebook SellPivotal Research Group
12.10.2018Facebook SellPivotal Research Group

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