"Right to Repair"

Apple wieder vor Gericht: Kleiner Reparaturladen im Visier

12.06.20 22:01 Uhr

Apple wieder vor Gericht: Kleiner Reparaturladen im Visier | finanzen.net

Seit zwei Jahren schon läuft der Rechtsstreit zwischen Apple und dem Besitzer eines kleinen Reparaturgeschäfts, bei dem es um die Reparaturrechte von Privatpersonen und Werkstätten und gegen Apples Reparaturmonopol geht. Nun wurde ein endgültiges Urteil gesprochen.

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• Apple sieht "sichere und zuverlässige" Reparatur nur durch eigene Mitarbeiter gewährleistet
• Ladeninhaber gewann in erster Instanz
• Das Reparaturmonopol der Großkonzerne löst sich im Zuge gesetzlicher Reformen langsam auf

Immer wieder befindet sich Apple im Streit mit Behörden, die Reparaturrechte für Privatpersonen und Werkstätten einfordern. Erst im letzten Jahr brachten Lobbyisten des iPhone-Herstellers laut "MacTechNews" einen US-Gesetzesentwurf zu Fall, der diese Rechte gestärkt hätte. Apples wichtigstes Argument für das Reparaturmonopol ist, eine "sichere und zuverlässige" Reparatur gewährleisten zu wollen. Ende letzter Woche wurde nun wieder ein Rechtsstreit zwischen Apple und dem Besitzer eines Reparaturgeschäfts beendet.

In der ersten Instanz gewann der Dienstleister

Begonnen hat der Streit im Juli 2017, als der norwegische Geschäftsinhaber Henrik Huseby Bildschirme für das iPhone 6 und 6s bestellte, diese aber vom norwegischen Zoll abgefangen wurden. Das berichtet "MacTechNews". Die gebrauchten Apple-Bildschirme kamen aus Asien, wo sie aufgearbeitet und die Apple-Labels entfernt wurden. Mit diesem Schritt sollte dem Eindruck entgegengewirkt werden, Apple hätte die Teile selbst aufgearbeitet. Der norwegische Zoll informierte Apple über die Bildschirme. Daraufhin bot ein Anwalt des Konzerns Huseby ein Vergleichsangebot an: Er solle die Bildschirme zerstören, die Arbeit mit "gefälschten" Originalteilen einstellen und eine Entschädigung von 3.500 US-Dollar zahlen.

Dieses Vergleichsangebot nahm Huseby nicht an, woraufhin Apple Klage einreichte. 2018 gewann der Ladenbesitzer den Streit in der ersten Instanz mit der Begründung, dass die Label-Entfernung Apple die Kontrolle über die Ersatzteile entzogen habe und die Kunden außerdem gar nicht wüssten, dass es sich um aufgearbeitete Apple-Teile handele.

26.000 US-Dollar kostet der Streit den Dienstleister

Apple wirbt damit, selbst zertifizierte Reparaturen bei Apple Service Providern oder in Apple Stores anzubieten, kann aber nicht-zertifizierte Reparaturen mit nicht-zertifizierten Teilen wohl auch nicht verbieten - außer, es entsteht fälschlicherweise der Eindruck, die Teile seien echte Apple-Originale.

Im vorliegenden Fall legte Apple Revision gegen das Urteil ein. Im Jahr 2019 gewann der Konzern und von Huseby wurden erstmals hohe Kosten eingefordert. In dieser Zeit rief eine "Right to Repair"-Kampagne dazu auf, für die finanzielle Unterstützung des Ladenbesitzers im Kampf gegen Apple zu spenden. Huseby gab sich derweil nicht geschlagen, und Ende letzter Woche wurde vor dem norwegischen Supreme Court das endgültige Urteil gefällt - zugunsten von Apple. Huseby muss die Bildschirme vernichten und Kosten in Höhe von insgesamt 26.000 US-Dollar übernehmen.

"Right to Repair" weiter im Kampf gegen das Reparaturmonopol der Großkonzerne

Die "Right to Repair"-Bewegung unterstützte jedoch nicht nur Huseby: Immer wieder wird darauf aufmerksam gemacht, dass Großkonzerne mit kleinen Tricks das Reparaturmonopol auf ihrer Seite behalten. Apple beispielsweise macht Original-Ersatzteile nur eigenen Reparaturstellen zugänglich, während gleichzeitig mehrfach iOS-Updates herausgebracht wurden, die die Touch-Funktion von Drittanbieter-Displays deaktivierten.

Während die Bewegung mit Gesetzesentwürfen wie dem von Lobbyisten wieder zerschlagenen in den USA bereits weiter vorangeschritten ist, beschloss die EU-Kommission im März, das "Right to Repair" innerhalb der EU ab 2021 gesetzlich zu verankern. Dies dient nicht nur der Auflösung des Reparaturmonopols der Großkonzerne sondern besonders dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050.

Olga Rogler / Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: TonyV3112 / Shutterstock.com, Brendan Howard / Shutterstock.com

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