Private Altersvorsorge

Wer im Alter über eine angemessene Rente verfügen will, muss frühzeitig vorsorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung garantiert ein finanzielles Auskommen längst nicht mehr, sie muss durch eine private Altersvorsorge ergänzt werden. Der Staat fördert derartige zusätzlichen Beitragsleistungen mit attraktiven Zuschüssen und Steuerrabatten.

Welche Anlageformen sollten Sparer wählen?

Zuerst müssen sich Interessierte entscheiden, in welche Anlage sie ihr Geld investieren wollen. Um die staatlichen Fördermittel für die private Altersvorsorge zu erhalten, müssen Verträge entweder als Riester-Rente oder als Rürup-Rente zertifiziert sein. Versicherer müssen unter anderem garantieren, dass Vermögen nicht vorzeitig entnommen werden kann und dass sie dem Berechtigten eine lebenslange Rente zahlen. Hinsichtlich der genauen Anlageart haben Verbraucher aber die Auswahl. So gibt es klassische Rentenversicherungen, bei denen der Anbieter die Beiträge einnimmt, diese nach seinen Erwägungen anlegt und später mit dem angehäuften Kapital die Renten finanziert. Fondsorientierte Verträge geben dem Sparer dagegen Spielraum. Ein Teil der Zahlungen sichert die Versicherungsgesellschaft für die garantierte Rente, der Rest wird in Aktien- oder Rentenfonds angelegt. Junge Anleger sollten diese Variante mit Aktienfonds bevorzugen und später zu Rentenfonds umschichten. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen verspricht diese private Altersvorsorge deutlich mehr Rendite. Aktien schwanken zwar stark im Wert, erzielen aber erfahrungsgemäß über längere Zeiträume überdurchschnittliche Erträge.

Hohe Zulagen für Riester-Verträge, Steuerrabatt für Rürup-Beiträge

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringen bis mittleren Verdiensten sollten die Riester-Rente bevorzugen. Diese zeichnet sich durch feste, jährliche Zuschüsse aus, für jedes Kind mit Kindergeldberechtigung gibt es weitere Sonderzulagen. Der Staat setzt nur voraus, dass mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge werden. Davon können die Zuschüsse aber abgezogen werden, sodass insbesondere bei kleinen Einkünften ein geringer Eigenanteil erforderlich ist. Gutverdienende profitieren dagegen von der Rürup-Rente mehr. Bis zu einer Höchstsumme können sie die Beiträge beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen. Das lohnt sich vor allem bei einem hohen Grenzsteuersatz.

Weitere Optionen der Altersvorsorge

Bei beiden Varianten nehmen Verbraucher jedoch zwei Nachteile in Kauf: Erstens sind diese Verträge unflexibel, was zum Beispiel die vorzeitige Kündigung oder das Verringern der Beitragshöhe betrifft. Zweitens verlangen einige Anbieter hohe Gebühren. Deshalb empfiehlt es sich, ergänzend ein bestimmtes Vermögen als private Altersvorsorge anzuhäufen und bei der geförderten Rente nur die Mindestbeträge zu zahlen. Hierfür eignen sich Sparpläne unterschiedlicher Art. Mit regelmäßigen Raten können zum Beispiel Investmentfonds erworben werden. Bei guten Anbietern zahlen Anleger nur die üblichen, vielleicht sogar rabattierten Fondsgebühren und können immer frei entscheiden, ob sie die Beiträge ändern möchten. Auch die Entnahme des Kapitals muss möglich sein.