Erträge
Erträge werden in zwei Kategorien unterteilt: ordentliche und außerordentliche Erträge. Zu den ordentlichen Erträgen werden Zins- und Dividendeneinnahmen gezählt, sie sind vollständig steuerpflichtig. Kursgewinne bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist und Bezugsrechterlöse gelten als außerordentliche Erträge und sind für Privatanleger steuerfrei.
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