Großaktionär
Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die einen genügend großen Anteil Aktien besitzen, um bei der Hauptversammlung des Unternehmens maßgeblichen Einfluss auszuüben, werden als Großaktionäre bezeichnet.
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Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die einen genügend großen Anteil Aktien besitzen, um bei der Hauptversammlung des Unternehmens maßgeblichen Einfluss auszuüben, werden als Großaktionäre bezeichnet.