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Aktiengesellschaft

Bei einer Aktiengesellschaft erwerben die Aktionäre durch Kauf von Aktien Anteile an einer Firma. Sie ist die übliche Rechtsform für große Unternehmen und hat den Vorteil, dass die Aktionäre durch Erwerb von Aktien auch mit einem kleinen Kapital einsteigen können. Die Aktionäre haben das Recht, den Aufsichtsrat zu wählen. Dieser bestellt den Vorstand. Des weiteren dürfen stimmberechtigte Aktionäre auf einer ordentlichen Hauptversammlung über für das Unternehmen wichtige Fragen abstimmen. Darunter fallen beispielsweise Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat oder die Verwendung des Kapitals.