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Freie Makler (Freimakler)
Freie Makler vermitteln Geschäfte in allen Wertpapieren, auch in amtlich gehandelten Wertpapieren, jedoch dürfen sie dabei keine Kurse stellen. Es werden regelmäßig Veröffentlichungen von Preisen im geregelten Markt und im Freiverkehr von den freien Maklern herausgegeben. Der Börsenvorstand entscheidet über die Zulassung der freien Makler.
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