Freiverkehr
Der Freiverkehr ist ein Teilhandel des Effektenhandels. Die Anforderungen (z. B. Publizitätsvorschriften) sind geringer als im geregelten Markt und im amtlichen Handel.
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Der Freiverkehr ist ein Teilhandel des Effektenhandels. Die Anforderungen (z. B. Publizitätsvorschriften) sind geringer als im geregelten Markt und im amtlichen Handel.