EBITDA

Als betriebswirtschaftliche Kennzahl beschreibt das EBITDA die Rentabilität von Unternehmen. Die Abkürzung steht für earnings before interest, taxes, depreciation and amortization, also für den Gewinn vor Abzug von Zinsen, Steuern, von Abschreibungen für Sachanlagen sowie von Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände. Damit bezeichnet das EBITDA die operative Leistungsfähigkeit vor dem Abzug von Investitionsaufwendungen. Diese Kennziffer erlaubt somit eine Fundamentalanalyse der Rentabilität eines Unternehmens bzw. der Rentabilität eines Investments.

Beschreibung des Betriebsminimums

Aus der kapitalmarktorientierten Analyse ist das EBITDA nicht wegzudenken, da die Kennziffer das Ergebnis der Geschäftstätigkeit darstellt, bevor die Zinsen, die Steuern und Abschreibungen berücksichtigt werden. Die Unterscheidung der Abschreibungen nach depriciation, also der Abzüge für Alter und Abnutzung von materiellen Gegenständen, wie zum Beispiel Maschinen und Ausrüstungen, und amortization, die Abschreibung von Vermögenswerten, wie zum Beispiel von Patenten, ist dem angelsächsischen Einfluss geschuldet.

Wurde das EBITDA zunächst von jungen Unternehmen propagiert, die naturgemäß noch nicht auf einen Netto-Gewinn verweisen konnten, gilt die Kennzahl heute als Aussage zur Verfassung des jeweiligen Unternehmens: Kann ein positiver Wert verbucht werden, wird quasi eine Gewinnschwelle aus dem operativen Geschäft bestätigt. Allerdings kann noch keine fundierte Aussage über die nachhaltige Stabilität oder Leistungsfähigkeit eines Unternehmens abgelesen werden, da die zur Erhaltung des Anlagevermögens notwendigen Investitionen noch nicht berücksichtigt wurden. Diese sind in unterschiedlichem Maße notwendig, je nachdem ob das Unternehmen besonders intensiv auf Maschinen und Anlagen oder auf Software angewiesen ist. Je mehr hier nachinvestiert werden muss, desto niedriger fallen die Ertragskraft oder der Cashflow aus.

Eine abgewandelte Kennziffer ist das adjusted, also nachjustierte oder bereinigte EBITDA, bei dem Sonderbelastungen oder außerordentliche Erträge oder Kosten heraus gerechnet werden. Dies kann beispielsweise Sinn machen, wenn exorbitante Kosten für spezielle Rechtsstreitigkeiten, ein intensives Marketing oder die Umstrukturierung angefallen sind. Es soll auf diese Weise gewährleistet werden, dass die tatsächlichen operativen Ergebnisse ohne Sondereinflüsse dargestellt und damit vergleichbar mit den Kennzahlen ähnlicher Unternehmen werden. Allerdings ist die Aussagekraft nur sehr begrenzt.

Natürlich kann die Interpretation des bereinigten EBITDA täuschen, wie es zum Beispiel im sogenannten Neuen Markt verstärkt vorgekommen ist. Da Unternehmen die Kriterien für eine Bereinigung des EBITDA selbst festlegen können, kann es hier nämlich zu verzerrten Darstellungen der eigentlichen Verlustsituation kommen. Eine andere Möglichkeit ist die Aktivierung von Eigenleistungen, die zur künstlichen Erhöhung des EBITDA führt.

Berechnung des EBITDA

Jahresüberschuss (EAT)
+ Aufwand für Steuern
- Ertrag aus Steuern
= Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EBT)
+ Zins- und sonstiger Finanzaufwand
- Zins- und sonstiger Finanzertrag
= Operatives Ergebnis (EBIT)
+ Abschreibungen Anlagevermögen
- Zuschreibungen Anlagevermögen
= EBITDA
+ Sonderaufwendungen
- Sondererträge
= bereinigtes EBITDA

Oder vereinfacht:
Umsatzerlöse
- Produktionskosten (Materialkosten, Personalkosten etc.)
- Sonstige Kosten
= EBITDA

Anwendung der Kennziffer

Als betriebswirtschaftliche Kennziffer spielt das EBITDA sowohl im Controlling als auch in der Unternehmensbewertung eine wichtige Rolle, darüber hinaus ebenso bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit oder in der Kommunikation von Finanzdaten. Einige Managementgehälter werden zudem auf der Grundlage dieser Größe bemessen.

Im deutschen Steuerrecht wird das EBITDA in der Form berücksichtigt, als dass die Abzugsfähigkeit des Nettozinsaufwandes auf 30 Prozent des EBITDA begrenzt ist.

Die in einigen Geschäftsfeldern zur Bewertung erhobene Marge EBITDA-Marge oder EBITDA margin drückt sich Verhältnis von EBITDA zum Umsatz aus. Allerdings ist die Aussagekraft sehr umstritten, da sie insbesondere von der Art des Unternehmens abhängt.

Grundsätzlich ist also festzuhalten, dass das EBITDA zunächst Auskunft darüber gibt, ob beispielsweise ein produzierendes Unternehmen mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit, nämlich der Herstellung und dem Verkauf von bestimmten Waren, profitabel arbeitet. Obwohl bis zum endgültigen Ergebnis noch einige Posten zu berücksichtigen sind, kann diese Größe durchaus einen wichtigen Anhaltspunkt geben, denn die meisten Rechengrößen hängen nicht direkt mit dem operativen Geschäft zusammen: Die Zinsbelastung ergibt sich sowohl aus der Finanzstruktur als auch aus dem allgemeinen Zinsniveau. Da in den meisten Fällen Fremdfinanzierungen notwendig sind, ist diese Position nicht zu unterschätzen. Würde andererseits kein positives EBITDA generiert, müssten auch keine Steuern entrichtet und damit vom Ergebnis abgezogen werden. Wurden nicht umfangreiche Investitionen getätigt, können auch die Abschreibungen unberücksichtigt bleiben. Zur groben Einschätzung des Erfolges eines Unternehmens kann diese Kennziffer also durchaus herangezogen werden.

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