Abschreibung
Dieser Begriff aus dem Rechnungswesen bezeichnet planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen und damit des Betriebsvermögens.
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Dieser Begriff aus dem Rechnungswesen bezeichnet planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen und damit des Betriebsvermögens.