Deckungsstockfähigkeit
Wertpapiere, die zur Anlage des von Versicherungsunternehmen zu bildenden Deckungsstocks zulässig sind, nennt man deckungsstockfähig.
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Wertpapiere, die zur Anlage des von Versicherungsunternehmen zu bildenden Deckungsstocks zulässig sind, nennt man deckungsstockfähig.