Wandelanleihe

Eine Wandelanleihe verbrieft dem Inhaber das Recht aber nicht die Pflicht, während einem vorher definierten Zeitraum die Anleihe in Wertpapiere der Unternehmung zu wandeln. Für die Unternehmung entsteht damit aus Fremdkapital Eigenkapital. Für den Anleger bedeutet eine Wandelanleihe eine zunächst risikoarme festverzinsliche Anlage mit der Chance auf zusätzliche Erträge durch die Wandlung in Wertpapiere, falls diese sich gut entwickelt haben.