Eigenkapital
Als Eigenkapital (§ 272 HGB) wird das von den Aktionären eingesetzte Kapital bezeichnet. Kapitalgesellschaften müssen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ -fehlbetrag als Eigenkapital ausweisen.
Werbung