Festgeld
Geldeinlagen von natürlichen oder juristischen Personen werden als Festgeld bezeichnet. Diese haben meist eine festgeschriebene Laufzeit und eine festen Zinssatz.
Werbung
Geldeinlagen von natürlichen oder juristischen Personen werden als Festgeld bezeichnet. Diese haben meist eine festgeschriebene Laufzeit und eine festen Zinssatz.