Börsenprospekt
Soll ein Wertpapier an der Börse zum amtlichen Handel zugelassen werden, so muss erst ein Börsenprospekt oder Börsenzulassungsprospekt veröffentlicht werden. Darin müssen Informationen über die Unternehmensentwicklung, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder sowie die letzte Bilanz der Aktiengesellschaft enthalten sein.
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