Ausnahmefälle bei Streaming, Literatur & Co.: Wann Medienkonsum von der Steuer absetzbar ist

03.04.2025 23:30:00

Viele Menschen nutzen Streaming-Dienste, kaufen Fachliteratur oder abonnieren digitale Zeitungen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Das Finanzamt unterstellt zwar in den meisten Fällen eine private Nutzung, weshalb Abzüge in der Steuererklärung häufig nicht möglich sind, allerdings existieren einige Ausnahmen, in denen eine Anerkennung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben infrage kommt.

Steuerliche Behandlung von Streaming-Abos

Die Kosten für Streaming-Dienste wie Netflix, Disney+, Spotify oder Amazon Prime werden üblicherweise als private Ausgaben eingestuft. Nach § 12 Nr. 1 EStG sind private Lebenshaltungskosten nicht steuerlich absetzbar. Selbst wenn ein Dienst zur Weiterbildung oder für berufliche Zwecke genutzt wird, bleibt ein steuerlicher Abzug in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Laut web.de erkennt das Finanzamt Streaming-Abos nur dann an, wenn sie nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind. Beispiele dafür sind Filmkritiker, Musikproduzenten oder Medienschaffende, die auf diese Inhalte angewiesen sind. In der Praxis gestaltet sich der Nachweis einer fast ausschließlich beruflichen Nutzung jedoch schwierig, sodass solche Fälle die Ausnahme bleiben.

Fachliteratur als steuerlich absetzbare Ausgabe

Bei Fachliteratur ergeben sich im Vergleich zu Streaming-Abos bessere Chancen auf eine steuerliche Anerkennung. Bücher, digitale Publikationen oder Fachzeitschriften können als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind. Laut buhl.de werden Kosten für Bücher anerkannt, wenn der Inhalt fachlich relevant ist und fast ausschließlich im beruflichen Kontext genutzt wird. Literatur mit allgemeiner Ausrichtung oder private Lektüren, beispielsweise Romane oder Wirtschaftsmagazine, werden hingegen nicht berücksichtigt. Medizinische Fachliteratur für Ärzte oder Gesetzeskommentare für Juristen gehören zu den typischen Beispielen. Eine sorgfältige Dokumentation der Notwendigkeit und eine Begründung gegenüber dem Finanzamt erhöhen die Chancen auf eine steuerliche Absetzbarkeit.

Digitale Medien und steuerliche Anerkennung

Auch digitale Abonnements von Fachzeitschriften oder Online-Datenbanken fallen unter die gleichen steuerlichen Regelungen wie gedruckte Medien. Laut Arbeitsgemeinschaft Finanzen kann eine steuerliche Anerkennung erfolgen, wenn ein klarer beruflicher Bezug besteht und eine überwiegend private Nutzung ausgeschlossen werden kann. Selbstständige und Freiberufler haben häufig die Möglichkeit, solche Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Andrey_Popov / shutterstock.com, lovelyday12 / shutterstock.com

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