Steuer-Tipp: So setzt man Spenden von der Steuer ab

08.12.2024 13:42:00

Spenden kommen in erster Linie dem guten Zweck zugute, sie können aber auch für Steuerersparnisse sorgen. Wissenswertes über Spendenformen, steuerbegünstigte Organisationen und Nachweise.

Spenden - Wann man was absetzen kann

Es gibt verschiedene Arten von Spenden, die steuerlich absetzbar sind. Sie werden vom jährlichen Gesamteinkommen abgezogen und reduzieren so den zu versteuernden Geldbetrag, allerdings dürfen pro Jahr maximal 20 Prozent des Gesamteinkommens durch Spenden sofort von der Steuer abgesetzt werden, der Rest kann erst im darauffolgenden Jahr geltend gemacht werden. In der Steuererklärung werden Spenden unter dem Sonderausgabenabzug eingetragen, für das Absetzen selbst müssen einige Bedingungen erfüllt werden: So muss freiwillig gespendet worden sein, es muss einen Spendennachweis geben und der Spendenbeitrag muss an eine in Deutschland ansässige, steuerbegünstige Organisation überwiesen worden sein. Steuerbegünstigte Organisationen sind unter anderem Stiftungen, gemeinnützige Vereine, politische Parteien, Kirchen und Museen. Neben finanziellen Spenden können auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden, außerdem zählen auch Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstige Organisationen als Spende, dazu gehören jedoch keine Freizeitvereine wie Sportclubs oder Karnevalsvereine.

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Spenden an politische Parteien

Mit Ausnahme von Spenden an politische Parteien gilt für alle Spenden, dass sie vom Gesamteinkommen subtrahiert werden und sich somit der zu besteuernde Betrag verringert. Partei-Spender profitieren jedoch deutlich mehr von Spendenbeiträgen, die Hälfte der Spendensumme wird nämlich direkt von der Steuerschuld abgezogen, maximal sind dabei 825 Euro im Jahr absetzbar. Die Höchstgrenze verdoppelt sich für ein zusammen veranlagtes Ehepaar auf 1.650 Euro. Bei einer eingereichten Spende von 3.300 Euro erhält ein verheiratetes Paar demzufolge sofort 1.650 Euro als Steuererstattung zurück, alles was darüber hinaus geht, kann erst im nächsten Jahr berücksichtigt werden. Die Obergrenze an absetzbaren Steuern für ein Jahr liegt bei Paaren bei 6.600 Euro.

Benötigte Nachweise

Spendennachweise müssen einer Steuererklärung nicht beigelegt werden, sie müssen lediglich vorhanden sein, um sie dem Finanzamt im Fall einer Aufforderung vorzulegen. Für Spendenbeträge bis zu 200 Euro muss die Spende nur mit einem vereinfachten Nachweis bewiesen werden, als vereinfachte Nachweise gelten ausgedruckte Kontoauszüge mit der Spendenüberweisung, Ausdrucke des Online-Bankings mit dem betreffenden Umsatz, Einzahlungsbelege bei Banken und PayPal-Kontoauszüge in Papierform, die die E-Mail-Adresse enthalten. Außerdem muss auf den Nachweisen erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeiträge handelt, dass der Verein von der Körperschaftssteuer befreit ist und zu welchem Zweck die Spende erfolgte. Die selbe Regel gilt für Katastrophen-Spenden und Spenden an politische Parteien.

Großspenden über 200 Euro benötigen eine Spendenbescheinigung.

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Redaktion finanzen.net

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