Amazons Alexa: Daten werden künftig in der Cloud gespeichert

21.03.2025 23:23:00

Ab dem 28. März 2025 ändert Amazon die Verarbeitung der Sprachaufnahmen von Alexa-Geräten. Statt der bisherigen Möglichkeit, Sprachbefehle lokal zu verarbeiten, soll nun eine Cloud-Speicherung eingesetzt werden.

• Änderung der Verarbeitung von Sprachbefehlen
• Stichtag ist der 28. März 2025
Datenschutz nur mit eingeschränkter Funktion

Änderung der Verarbeitung von Sprachbefehlen

Zum 28. März 2025 stellt Amazon die Möglichkeit ein, Sprachaufnahmen der Alexa-Geräte lokal zu verarbeiten. Künftig werden Sprachbefehle von Nutzern der Echo-Geräte zur Verarbeitung automatisch an Amazons Cloud-Server gesendet, wie das Online-Magazin Ars Technica berichtet. In einer Mitteilung an betroffene Nutzer erklärte das Unternehmen: "Da wir die Fähigkeiten von Alexa mit generativen KI-Funktionen erweitern, die auf die Rechenleistung der sicheren Cloud von Amazon angewiesen sind, haben wir beschlossen, diese Funktion nicht länger zu unterstützen". Eine Wahl haben Nutzer nicht.

Konsequenzen für Nutzer

Zwar betont Amazon, dass die Aufnahmen nach der Verarbeitung gelöscht werden, wer seine Daten dennoch schützen möchte und die Einstellung "Keine Sprachaufzeichnungen speichern" aktiviert hat, muss jedoch künftig mit Einschränkungen bei Funktionen wie "Voice ID" rechnen. Diese ermöglicht es unter anderem, individuelle Kalenderereignisse, Erinnerungen oder Musikempfehlungen zu erstellen.

Derzeit betrifft die Neuerung Kunden in den USA, unabhängig von einem Alexa+-Abonnement, da eine lokale Speicherung nur bei wenigen Geräten verfügbar war und beispielsweise in Deutschland gar nicht existierte. Im Netz zeigen sich Nutzer verärgert. In einem Reddit-Beitrag wurde unter anderem kommentiert: "Als blinde Person ist das wirklich ärgerlich, da die Sprachsteuerung von Apps besonders nützlich und wichtig für den Zugang ist".

Datenschutzbedenken

Bereits in der Vergangenheit waren Alexa sowie Sprachassistenten im Allgemeinen Thema der Datenschutz-Debatten. So erhielt Alexa im April 2018 den deutschen Big Brother Award in der Kategorie Verbraucherschutz, da sie als "Abhörschnittstelle" betrachtet wurde. Darüber hinaus wurden Fälle öffentlich, in denen Amazon ein unsachgemäßer Umgang mit den Alexa-Aufnahmen vorgeworfen wurde. Auch in Strafprozessen wurden die Sprachaufnahmen bereits als Beweismittel verwendet.

Gegenüber dem Online-Magazin t3n erklärt Amazon: "Das Alexa-Erlebnis ist darauf ausgelegt, die Privatsphäre unserer Kunden zu schützen und ihre Daten sicher zu halten, und das wird sich nicht ändern. Wir konzentrieren uns auf die Datenschutz-Tools und -Kontrollen, die unsere Kunden am häufigsten nutzen und die gut mit generativen KI-Erlebnissen funktionieren, die auf die Verarbeitungsleistung der sicheren Cloud von Amazon angewiesen sind."

J. Vogel / Redaktion finanzen.net

Bildquelle: pianodiaphragm / Shutterstock.com, Amazon.com, Inc.

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